Markenschutz mit Tücken: Was Kreative und Unternehmer über typische Stolperfallen im Markenrecht wissen sollten
- 3 Minuten Lesezeit

Inhaltsverzeichnis
Was tun, wenn der eigene Markenname schon vergeben ist – oder einem jemand zuvor kommt? Diese Frage ist nicht nur für große Fußballligen relevant, sondern betrifft Kreative, Start-ups und Unternehmen aller Größen. In einer aktuellen Folge des Podcasts Kaffeerecht haben wir (tww.law) zwei besonders lehrreiche Fälle besprochen, die zeigen, wo im Markenrecht oft übersehen wird, was später teuer werden kann.
Wenn der Markenname schon „besetzt“ ist: Der Fall „Super League“
Die Gründung einer neuen europäischen Fußballliga klingt nach einem Prestigeprojekt – doch auch solche Ideen scheitern manchmal an rechtlichen Details. Der Versuch der „European Super League Company“ (Sitz: Spanien), sich den Namen „The Super League“ als Unionsmarke schützen zu lassen, wurde vom Europäischen Markenamt (EUIPO) abgelehnt. Der Grund: Widerspruch aus Dänemark.
Dort existiert bereits eine nationale Marke namens „Superliga“, unter der die dänische Fußballliga firmiert. Auch wenn sich die neue Anmeldung auf ein Wort-Bild-Zeichen bezog (also Name mit grafischem Design), stellte das EUIPO fest: klanglich, begrifflich und visuell zu ähnlich. Außerdem ist die dänische Superliga in ihrem Markt bekannt – und genießt damit erweiterten Schutz.
Der Praxistipp:
Wer eine Marke EU-weit anmelden möchte, sollte nicht nur schauen, ob der Name in Deutschland frei ist. Auch nationale Markenrechte anderer EU-Mitgliedstaaten können ein Hindernis sein. Ein einziger erfolgreicher Widerspruch kann die gesamte Anmeldung zum Scheitern bringen.
Marke anmelden – aber mit welcher Absicht?
Im zweiten im Podcast besprochenen Fall ging es nicht um Ähnlichkeit, sondern um Bösgläubigkeit bei der Markenanmeldung.
Ein Unternehmen hatte sich das Wortzeichen „Athlet“ eintragen lassen, jedoch keinerlei eigene Produkte unter diesem Namen auf den Markt gebracht. Stattdessen diente die Marke vor allem dazu, andere Unternehmen abzumahnen oder auf Unterlassung zu verklagen – etwa, wenn sie ähnliche Begriffe wie „F-Lead“ nutzen wollten.
Das Europäische Gericht bewertete diese Strategie als rechtsmissbräuchlich. Marken sollen Unternehmen beim Markteintritt schützen – nicht als Sperrriegel für andere dienen.
Wichtig zu wissen:
Wer eine Marke anmeldet, ohne eine echte Nutzung zu beabsichtigen, riskiert, dass sie später für nichtig erklärt wird. Außerdem: Wenn eine Marke fünf Jahre lang nicht verwendet wurde, kann sie auf Antrag gelöscht werden.
Typische Stolperfallen beim Markenschutz – und wie man sie vermeidet
Ob freiberufliche Kreative, Agenturen oder mittelständische Unternehmen: Wer eine Marke anmelden will, sollte nicht nur an den kreativen Namen denken, sondern an diese wichtigen Punkte:
- Vorherige Recherche im gesamten EU-Raum: Gibt es nationale oder EU-Marken, die dem geplanten Namen ähneln?
- Frühzeitig Schutzklassen definieren: Marken werden für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen eingetragen – hier sorgfältig auswählen.
- Nutzungspflicht beachten: Wer die Marke nicht nutzt, riskiert ihren Schutz. Spätestens nach fünf Jahren kann sie gelöscht werden.
- Markenüberwachung einrichten: Nur wer neue Anmeldungen im Blick behält, kann bei Bedarf rechtzeitig Widerspruch einlegen.
Der Podcast zur Vertiefung: Kaffeerecht Stolperfallen im Markenrecht
🎧 Wir nehmen im Podcast „Kaffeerecht“ unterhaltsam und fundiert typische Streitpunkte im Markenrecht auseinander – von der Verwechslungsgefahr bis zur bösgläubigen Anmeldung.
Ob für die eigene Marke oder bei Konflikten mit Mitbewerbern – das Verständnis der Grundlagen hilft, unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden.
Fazit: Markenrecht braucht Voraussicht
Wer sich ein kreatives Zeichen schützen lassen will, muss mehr tun als einen Namen finden. Recherchieren, strategisch planen und potenzielle Konflikte frühzeitig erkennen – das spart Aufwand und schützt die eigenen Ideen langfristig. Wer sich unsicher ist, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Die Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte in Bonn haben genau darauf ihren Fokus gelegt – und teilen ihr Wissen regelmäßig in ihrem Podcast.
Artikel teilen: