Marke anmelden: So schützen Unternehmen ihre Marken erfolgreich
- 6 Minuten Lesezeit
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Marke erfolgreich anmelden und schützen. Unser Leitfaden zeigt Unternehmen alle Schritte zur Markenanmeldung und gibt wertvolle Tipps zum Markenschutz.
Eine Marke anmelden – das ist für viele Unternehmen ein entscheidender Schritt, um sich langfristig am Markt zu behaupten. Die eigene Marke ist mehr als nur ein Logo oder Name – sie ist ein zentrales Identifikationsmerkmal und oft ein wertvoller immaterieller Vermögenswert.
Gerade in einer Zeit, in der Unternehmen international agieren und über das Internet sowie soziale Medien konkurrieren, bietet eine starke Marke nicht nur Wiedererkennbarkeit, sondern auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie eine Markenanmeldung abläuft, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Rechtsanwalt Dr. Verweyen
- Besonders empfohlen für Urheberrechtliche Streitigkeiten (The Legal 500)
- Seit über 15 Jahren Beratung und Vertretung von StartUps und mittelständischen Unternehmen im Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- Spezialist für eCommerce und Wettbewerbsrecht
- Was kann ich für Sie tun?
Was ist eine Marke?
Eine Marke dient der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber denen anderer Anbieter. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, diese Unterscheidung zu ermöglichen. Dazu zählen unter anderem:
Wörter und Buchstaben
Zahlen
Logos und Bildzeichen
Farben oder Farbkombinationen
Klänge
Hologramme oder Multimediazeichen
Der rechtliche Markenschutz entsteht in der Regel durch die Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). In Ausnahmefällen kann nach § 4 Nr. 2 MarkenG auch durch Verkehrsgeltung Markenschutz erlangt werden – etwa wenn ein Zeichen durch intensive Nutzung im Geschäftsverkehr so bekannt geworden ist, dass es als Marke wahrgenommen wird.
Warum sollte man eine Marke anmelden?
Eine angemeldete Marke bietet rechtlichen Schutz und erhöht die Wiedererkennbarkeit Ihres Unternehmens im Markt. In einer globalisierten Welt mit stetig wachsendem Wettbewerb hilft eine geschützte Marke dabei, sich abzugrenzen und Vertrauen bei Kundinnen und Kunden aufzubauen.
Darüber hinaus ist eine Marke ein wirtschaftlicher Faktor: Sie kann lizenziert, verkauft oder bilanziell als Wert angesetzt werden.
Ohne Schutz drohen jedoch Risiken: Erfolgreiche Marken ziehen oft Nachahmer an, die von Ihrem guten Ruf profitieren oder diesen schädigen möchten. Nur mit einer offiziellen Markenanmeldung haben Sie die Möglichkeit, rechtlich gegen solche Verstöße vorzugehen.
Auch wenn Sie bereits glauben, durch Verkehrsgeltung geschützt zu sein, ist die Eintragung beim DPMA oder EUIPO empfehlenswert. Nur so lässt sich Ihre Marke sicher und effektiv gegenüber Dritten verteidigen.
Voraussetzungen und mögliche Hindernisse bei der Markenanmeldung
Damit eine Marke eingetragen werden kann, dürfen keine absoluten Schutzhindernisse vorliegen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Unterscheidungskraft: Die Marke muss geeignet sein, Ihre Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer Anbieter zu unterscheiden.
Keine beschreibende Angabe: Begriffe wie „Apfel“ für Obst oder „Cocktail“ für alkoholische Mischgetränke sind als Marke nicht schützbar.
Keine Irreführung oder sittenwidrige Inhalte: Marken dürfen nicht täuschen oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen.
Keine Hoheitszeichen oder geschützte Symbole: Offizielle staatliche Embleme sind vom Markenschutz ausgeschlossen.
Das DPMA und das EUIPO prüfen lediglich, ob diese absoluten Schutzhindernisse vorliegen. Ob Ihre Marke gegen bereits bestehende Rechte anderer Markeninhaber verstößt, wird nicht automatisch geprüft. Innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung Ihrer Markeneintragung können Dritte Widerspruch einlegen.
Widerspruch gegen eine Markeneintragung
Um das Risiko eines Widerspruchs zu minimieren, ist eine professionelle Markenrecherche im Vorfeld unerlässlich. Wir übernehmen für Sie gerne diese Recherche und prüfen, ob Ihre geplante Marke mit bestehenden Rechten kollidieren könnte. Falls ein Widerspruch eingelegt wird, unterstützen wir Sie bei der Abwehr, bei der Verhandlung von Abgrenzungsvereinbarungen und bei der rechtssicheren Durchsetzung Ihrer Markenrechte.
Detaillierte Informationen zum Umgang mit Widersprüchen finden Sie in unserem separaten Beitrag.

Wie wir vorgehen:
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns Ihr Anliegen!
- Wir vereinbaren eine ausführliche Erstberatung, in der wir den Sachverhalt und die Rechtslage aufklären und Ihre Handlungsoptionen besprechen, einschl. Chancen und (Kosten-) Risiken. Dabei stehen Ihre Interessen im Mittelpunkt!
- Ggf. schützen wir ihr geistiges Eigentum wie Marken, Produktdesigns oder Urheberrecht und verteidigen es gegen Nachahmung und Missbrauch
- Wir unterstützen sie bei der Erstellung und Verhandlung sachgerechter Lizenzverträge und angemessener Vergütungen!
- Wie verteidigen konsequent Ihre Interessen und reagieren für Sie auf unberechtigte Abmahnungen und überzogene Forderungen der Gegenseite!
Deutsche Marke oder EU-Marke – Welche Anmeldung ist sinnvoll?
Eine Marke kann entweder als nationale Marke beim DPMA oder als Unionsmarke beim EUIPO angemeldet werden. Welche Variante besser geeignet ist, hängt von Ihrem geschäftlichen Tätigkeitsbereich ab.
1. Schutzbereich
Deutsche Marke: Schutz gilt ausschließlich in Deutschland.
EU-Marke: Gilt einheitlich in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU.
WIPO-Marke: Aufbauend auf einer DE- oder EU-Marke kann ein weltweiter Markenschutz beantragt werden.
2. Kosten
Die Anmeldung einer deutschen Marke ist günstiger und unkomplizierter. Die Gebühren und der Aufwand bei einer EU-Marke sind höher, dafür ist der Schutzbereich deutlich größer.
3. Angreifbarkeit
Eine EU-Marke kann von Markeninhabern aus allen EU-Staaten angegriffen werden. Wenn die Marke in nur einem Mitgliedsstaat für nicht schutzfähig erklärt wird, scheitert die Eintragung EU-weit.
Fazit
Welche Markenform für Sie sinnvoll ist, hängt vom geplanten Einsatzgebiet Ihrer Marke ab. Für rein nationale Aktivitäten reicht oft eine deutsche Marke. Wenn Sie später europaweit expandieren möchten, profitieren Sie vom Senioritätsprinzip: Ihre frühere deutsche Marke kann dann als Grundlage für eine EU-Marke dienen.
Wie lange ist eine Marke geschützt?
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beträgt 10 Jahre ab Anmeldedatum und kann unbegrenzt verlängert werden – jeweils um weitere 10 Jahre.
Allerdings gilt der Benutzungszwang: Eine Marke muss innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung ernsthaft genutzt werden, sonst droht der Verfall.
Für EU-Marken genügt es, wenn die Marke in einem wesentlichen Teil der Union – etwa in einem größeren EU-Land wie Deutschland oder Frankreich – verwendet wird.
Marke angemeldet – Was passiert danach?
Die Eintragung der Marke ist nur der erste Schritt. Danach ist ein aktives Markenmanagement erforderlich. Dazu gehört insbesondere ein regelmäßiges Markenmonitoring, um neue Markenanmeldungen zu identifizieren, die Ihre Rechte verletzen könnten.
Die Widerspruchsfrist beträgt drei Monate nach Veröffentlichung einer neuen Anmeldung. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Überwachung, dem Einlegen von Widersprüchen sowie bei Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA und dem EUIPO.
Auch darüber hinaus können gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen notwendig werden, um gegen Markenverletzungen, Produktpiraterie und Rufausbeutung vorzugehen. Wir unterstützen Sie bei:
Berechtigungsanfragen
Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzklagen
Abgrenzungsvereinbarungen mit Mitbewerbern
Grenzbeschlagnahmeanträgen bei Zollbehörden
Nur durch konsequente Verteidigung bleibt Ihre Marke ein wertvoller Schutz- und Vermögenswert.
Auch an die passende Domain denken!
Eine starke Marke braucht auch eine passende Domain. Im Domainrecht gilt das Prinzip „first come – first serve“. Daher sollten Sie frühzeitig die passende URL sichern.
Falls Ihre Wunschdomain bereits vergeben ist und es sich um Domain-Grabbing oder Domain Name Trafficking handelt, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Marken- oder Namensrecht gegen den Domaininhaber vorgegangen werden.

Ein starker Partner
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Wie wir Sie bei der Markenanmeldung unterstützen können
Als erfahrene Kanzlei im Bereich Markenrecht und gewerblicher Rechtsschutz begleiten wir Sie kompetent bei der Anmeldung und Durchsetzung Ihrer Marke – national und international.
Unser Leistungsangebot:
Prüfung der Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit
Beratung zur optimalen Wahl zwischen DE-Marke, EU-Marke oder internationaler Registrierung
Umfassende Kollisionsrecherche und Risikobewertung
Erstellung von eintragungsfähigen Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen
Zügige Anmeldung beim DPMA, EUIPO oder der WIPO
Entgegnung auf Widersprüche, Verhandlung und Ausarbeitung von Abgrenzungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen
Unterstützung bei der Überwachung und Verteidigung Ihrer Marke
Begleitung bei der wirtschaftlichen Verwertung Ihrer Marke, etwa durch Markenkauf- und Lizenzverträge
Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!
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