Markenverletzungen bei eBay und Co. – Anwalt für Markenrecht

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1. Markenverletzungen im Onlinehandel

Immer wieder kommt es zu Abmahnungen von Onlinehändlern, welche sich eines Markenverstoßes schuldig gemacht haben sollen. Markeninhaber beobachten u. a. Plattformen wie eBay und Amazon sowie Onlineshops und wehren sich gegen (vermeintliche) Verletzungen mit kostenintensiven Abmahnungen.

Die Art der Verletzung kann dabei vom Verkauf von Plagiaten/Nachahmungen unter einer geschützten Marke bis hin zu der simplen Erwähnung eines Markennamens in der Artikelüberschrift reichen. Nicht immer liegt auch tatsächlich ein markenrechtswidriges Verhalten vor, sodass eine Prüfung der Vorwürfe oft sinnvoll ist.

2. Nennung einer fremden Marke in einer Artikelüberschrift

Es kann schon die simple Nennung einer Marke in einer Artikelüberschrift z. B. bei eBay zu einer Abmahnung mit einem Streitwert von 50.000 Euro oder mehr führen. Die Verletzung durch Nennung in einer Überschrift hat kürzlich das LG Hamburg mit Urteil vom 17.01.2017, Az. 312 O 200/16, bejaht, und die Verletzerin zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt, weil diese zwar die Marke nannte, das darunter vertriebene Produkt jedoch kein Originalprodukt war.

Auch wenn in der Artikelbeschreibung später ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich tatsächlich nicht um ein Markenprodukt handelt, es jedoch mit einem solchen vergleichbar sei, liegt eine Markenverletzung bereits vor, da potentielle Kunden bereits durch den Titel gelockt werden.

3. Folgen einer solchen Markenverletzung

Die Folgen einer tatsächlich vorliegenden Markenverletzung umfassen die Verpflichtung zur Unterlassung (bei Vertragsstrafen oder Ordnungsgeldern bei Nichtbefolgen), Auskunft, Schadensersatz, ggf. Vernichtung und Kostentragung der rechtlichen Auseinandersetzung, welche aufgrund der hohen Streitwerte in diesem Bereich, empfindlich sein können.

4. Warum zu den Rechtsanwälten Dr. Damm & Partner?

Das Markenrecht ist einer der Kernbereiche des „Gewerblichen Rechtsschutzes“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz an der Wilhelms-Universität Münster promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz und haben Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Auf unserer Kanzleihauptseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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