Markenschutz und Markenverletzung: Was Sie als Unternehmer wissen müssen
- 5 Minuten Lesezeit
Schutz Ihrer Marke: Warum es für Unternehmen unerlässlich ist
Marken sind für Unternehmen ein essenzielles Gut, da sie Produkte und Dienstleistungen unverwechselbar machen. Doch viele Unternehmer geraten in rechtliche Konflikte, weil sie nicht wissen, dass sie eine Marke angemeldet haben müssen, um sie rechtssicher und exklusiv nutzen zu können. Dieser Artikel erklärt, was eine Marke ist, wie Markenschutz entsteht und was Sie tun können, wenn Ihre Marke verletzt wird.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Marke und wie entsteht Markenschutz?
- Welche Zeichen und Produkte können geschützt werden?
- Was passiert, wenn Ihre Marke verletzt wird?
- Welche Schritte sind zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs notwendig?
- Schadensersatz und Kosten: Welche finanziellen Folgen drohen?
Was ist eine Marke und wie entsteht Markenschutz?
Eine Marke ist ein Zeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden. Sie kann verschiedene Formen annehmen, z. B.:
- Wortmarken (z. B. „TechPro“)
- Bildmarken (ein Logo)
- Wort-Bild-Marken (Kombination aus Wort und Bild, wie z.B das Coca-Cola-Logo mit dem Schriftzug)
Der Markenschutz entsteht entweder durch:
- Eintragung ins Markenregister (§ 4 Nr. 1 MarkenG)
- Benutzung einer Marke mit nachweisbarer Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 und Nr. 3 MarkenG)
Da es schwierig sein kann, Verkehrsgeltung zu beweisen (z. B. durch demoskopische Gutachten), ist es ratsam, die Marke direkt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder gar beim EU-Markenamt (EUIPO) bzw. mit weltweiter Reichweite bei der WIPO eintragen zu lassen.
Welche Zeichen und Produkte können geschützt werden?
Eine Marke kann für verschiedene Waren und Dienstleistungen angemeldet werden. Diese sind in 45 sogenannte Nizza-Klassen eingeteilt, z. B.:
- Klasse 3: Kosmetika
- Klasse 9: Elektronische Geräte
- Klasse 25: Bekleidung
Vor der Anmeldung sollte geprüft werden, ob eine ähnliche oder identische Marke bereits existiert, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Markenverletzung: Was passiert, wenn Ihre Marke unbefugt genutzt wird?
Angenommen, Ihr Unternehmen besitzt die eingetragene Wortmarke „LuxLens“ für Brillen. Ein Online-Shop für Kontaktlinsen verwendet in seinen Google Ads den Begriff „Hochwertige Kontaktlinsen| Jetzt bestellen | LuxLens“, um mehr Klicks zu generieren.
Dies stellt eine Markenverletzung nach § 14 Abs. 2 MarkenG dar, weil:
- Ein identisches Zeichen für identische Produkte verwendet wird (sogenannte Doppelidentität).
- Der Markeninhaber keine Zustimmung zur Nutzung gegeben hat.
- Die Marke im geschäftlichen Verkehr benutzt wird.
Schon die bloße Verwendung einer Marke in einer Werbeanzeige kann eine Verletzung darstellen – es muss nicht erst auf einem Produkt aufgedruckt sein.
Welche rechtlichen Schritte bei einer Markenverletzung?
Ziel ist es, die unbefugte Nutzung schnellstmöglich zu unterbinden. Hier gibt es zwei Wege:
1. Außergerichtliche Einigung
Bevor es zu einer Klage kommt, kann eine Berechtigungsanfrage gestellt werden. Dabei wird der Verletzer gefragt, ob er eine Berechtigung zur Markennutzung hat, mit der Möglichkeit, die Nutzung freiwillig einzustellen.
Falls der Konkurrent einsichtig ist, sollte er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Dadurch verpflichtet er sich, die Marke nicht mehr zu nutzen – andernfalls droht ihm eine Vertragsstrafe.
2. Abmahnung als nächster Schritt
Falls der Konkurrent nicht reagiert oder sich uneinsichtig zeigt, folgt eine Abmahnung. Diese muss enthalten:
- Die genaue Rechtsverletzung
- Die Forderung nach Unterlassung
- Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Eine Frist zur Stellungnahme
Ziel der Abmahnung ist es, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Falls der Verletzer nicht reagiert, bleibt jedoch nur der gerichtliche Weg.
Gerichtliche Durchsetzung: Einstweilige Verfügung oder Klage?
Wenn eine außergerichtliche Lösung scheitert, kann der Markeninhaber den Anspruch gerichtlich durchsetzen.
1. Einstweilige Verfügung (schnelle Lösung)
Da Online-Anzeigen sofortige Auswirkungen auf Umsatz und Markenimage haben können, bietet sich eine einstweilige Verfügung (EV) an. Dies ist eine Art „Eilmaßnahme“, um die rechtswidrige Nutzung kurzfristig zu stoppen.
Vorteile:
- Schnelle Entscheidung durch das Gericht (oft innerhalb weniger Tage)
- Keine lange Beweisaufnahme nötig – es reicht eine Glaubhaftmachung der Verletzung
- Verhindert sofort weiteren Schaden
Nachteile:
- Der Gegner kann Widerspruch gegen die EV einlegen
- Falls der Markeninhaber zu lange wartet (über einen Monat), könnte das Gericht die Eilbedürftigkeit verneinen
2. Hauptsacheklage (dauerhafte Lösung)
Wenn die Verletzung schwerwiegender ist oder Schadensersatz verlangt wird, kann eine normale Klage auf Unterlassung eingereicht werden. Dies dauert zwar mehrere Monate, ist aber der endgültige Schritt zur Durchsetzung des Markenrechts.
Schadensersatz und Kosten: Welche finanziellen Folgen drohen?
Neben dem Unterlassungsanspruch kann der Markeninhaber auch Schadensersatz nach § 14 Abs. 6 MarkenG fordern. Es gibt drei Berechnungsmethoden:
- Gewinnabschöpfung – Der Verletzer gibt seinen durch die Markenverletzung erzielten Gewinn heraus.
- Konkreter Schaden – Oft schwer nachweisbar.
- Lizenzanalogie – Der Verletzer zahlt eine fiktive Lizenzgebühr. Beispiel: Falls ein Konkurrent durch die Werbung 1 Mio. Euro Umsatz gemacht hat und eine übliche Lizenzgebühr bei 5 % liegt, wären 50.000 Euro Schadensersatz fällig.
Achtung: Im einstweiligen Verfügungsverfahren kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden. Dafür muss eine Hauptsacheklage eingereicht werden.
Was kostet ein Markenrechtsstreit?
- Abmahnung: Anwaltskosten (je nach Streitwert), die theoretisch vom Gegner zu zahlen sind – praktisch wird dies aber oft nicht erstattet.
- Gerichtliches Verfahren: Bei einer Hauptsacheklage kann der Markeninhaber seine Anwaltskosten erstattet bekommen, falls er gewinnt.
Allerdings kann ein Prozess teuer und langwierig sein. Deshalb ist das primäre Ziel, den Streit außergerichtlich zu lösen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Fazit: Wie kann Dr. Dincer Sie unterstützen?
Markenrechtliche Streitigkeiten können komplex und kostspielig sein. Als erfahrene Anwalt für Markenrecht unterstützt Dr. Dincer dabei, ihre Markenrechte zu schützen und durchzusetzen.
Unsere Leistungen:
✅ Markenanmeldung beim DPMA
✅ Prüfung und Beratung zu möglichen Markenkonflikten
✅ Abmahnung abwehren und Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
✅ Gerichtliche Verfahren, wenn notwendig
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✉ E-Mail: mail@windweiss.deTelefon: 0221/98 65 2726
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