Medizinal-Cannabis, CBD (Cannabidiol): Firmen müssen sich rechtlich absichern! Anwälte informieren

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Nach der Beobachtung von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg versuchen immer mehr Unternehmen, in den lukrativen Markt für Arzneimittel-Cannabis oder Cannabidiol (CBD) einzusteigen.

Kein Wunder, sind alleine im Bereich Medizinal-Cannabis doch hohe Wachstumsraten zu verzeichnen mit gegenwärtig bereits ca. 15.000-30.000 Patienten in Deutschland, in 1-2 Jahren könnte es in Deutschland bereits ca. 100.000-200.000 Patienten geben.

Längerfristig könnte es mehrere hunderttausend Patienten geben, sodass sich der Markt für Medizinal-Cannabis auch in Deutschland zum Milliardenmarkt entwickeln könnte.

Seit März 2017 können Ärzte ihren Patienten mit schweren Erkrankungen Medizinal-Cannabis auf Rezept verschreiben.

Diverse Länder wie Kanada, Kolumbien, Australien oder Israel stünden für den Import nach Deutschland bereit. Hier besteht großes Interesse am Import von Medizinal-Cannabis nach Deutschland.

Jedoch sollten interessierte Firmen, die Medizinal-Cannabis importieren wollen, darauf hingewiesen werden, dass immer die rechtlichen Voraussetzungen beim Import von Medizinal-Cannabis berücksichtigt werden müssen, und zwar sowohl die betäubungsmittelrechtlichen als auch die arzneimittelrechtlichen Vorschriften. 

So müssen alleine in der Regel z. B. die arzneimittelrechtlichen Vorschriften der § 72-74 AMG beachtet werden.

Bei einem Verstoß drohen hohe Bußgelder oder schlimmstenfalls sogar Freiheitsstrafen.

Auch sollten interessierte Unternehmen darauf hingewiesen werden, dass oftmals für den Import von Medizinal-Cannabis diverse Zertifizierungen wie z. B. GMP (Good Manufacturing Practice)-Zertifikate zu berücksichtigen sind, um einen Export nach Deutschland sicherstellen zu können.

In der Regel sind hier auch internationale Verträge zu schließen mit den Herstellern aus z. B. Kanada, was hohe Anforderungen an die internationale Vertragsgestaltung stellt.

Andere Unternehmen aus dem In- und Ausland wollen inzwischen ausweichen auf den Bereich Cannabidiol (CBD), der teilweise noch legal ist und ebenfalls als Wachstumsmarkt betrachtet wird, bis ein Anbau von Medizinal-Cannabis auch in Deutschland möglich ist.

Hier wurden in der Schweiz z. B. hohe Umsätze im hohen Millionenbereich erzielt.

Hier seien interessierte Unternehmen darauf hingewiesen, dass auch hier unbedingt im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, ob der Vertrieb von CBD-Produkten zulässig ist.

Denn nach einem – inzwischen rechtskräftigen – Urteil des OLG vom 21.06.2016, Az. 4 RVs 51/16, ist der Vertrieb auch bis zur Grenze von 0,2 % THC nur zulässig, wenn er zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken erfolgt und ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Dies muss immer intensiv z. B. von Bundesland zu Bundesland geprüft werden, denn sonst kann auch dies erhebliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Auch ist Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten bekannt, dass diverse Unternehmen aus dem CBD-Bereich inzwischen verstärkt mit der sog. „EU-Novel-Food-Verordnung“ Probleme haben.

Auch hier muss also immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine Zulassung etc. erforderlich ist oder nicht, um auf der sicheren Seite zu sein.

Firmen aus Deutschland und dem Ausland, die im Bereich Medizinal-Cannabis-Import oder CBD (Cannabidiol) nach Deutschland tätig werden wollen, müssen daher zahlreiche zivil- und strafrechtliche Vorschriften beachten und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden.


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