Mehr Tempoüberwachung mit Blitzeranhängern im Saarland

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In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen und anderen Ländern häufiger zu sehen: "Enforcement Trailer", also Anhänger mit eingebautem Geschwindigkeitsmessgerät (Typ: Vitronic PoliScan). Seit einigen Wochen hat neben einigen Kommunen auch die saarländische Polizei zwei solcher Geräte in Betrieb. Der Anhänger ist in der Lage, über mehrere Tage hinweg ohne Personaleinsatz die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge zu messen und mehrere tausend Messfotos zu speichern.

Eine Aufstellung der Geräte ist prinzipiell überall dort möglich, wo die Polizei schon bisher gemessen hat und wo genügend Platz zum sicheren Abstellen der Messanhänger ist. In Anhörungsschreiben und Bußgeldbescheiden heißt es, wenn ein solcher Messanhänger verwendet wurde, in der Regel:

Beweismittel: Lasermessverfahren Vitronic FM1 DSMGMA Vitronic Trailer

oder

Beweismittel: Lasermessverfahren Vitronic FM1

Bußgelder, Punkte oder gar Fahrverbote müssen nicht ohne Weiteres hingenommen werden. Häufig bestehen beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gute Erfolgsaussichten. Bezüglich der neuen Messanhänger wird sich, sobald die ersten Bußgeldverfahren eingeleitet und Akten an uns übersandt wurden, zeigen, welche Angriffspunkte konkret gegeben sind. Nach jetzigem Stand sind hier folgende Punkte denkbar:

  • Geräte, die bei Geschwindigkeitsmessungen eingesetzt werden, müssen in Deutschland zugelassen oder konformitätsbewertet und geeicht sein sowie durch geschultes Personal unter Beachtung der Gebrauchsanweisung verwendet werden. Im Wege Akteneinsicht kann geprüft werden, ob alle Anforderungen ordnungsgemäß vorliegen oder sich formale Fehler ergeben.
  • Gerade bei neuen Geräten sollte außerdem die konkrete Messung selbst überprüft werden. Hierbei kann sich ergeben, dass das Messergebnis unplausibel oder die Zuverlässigkeit des Messgeräts nicht gewährleistet ist. Vor allem dann, wenn ein Betroffener sicher ist, nicht zu schnell oder jedenfalls nicht so schnell wie vorgeworfen gefahren zu sein, macht es Sinn, einen spezialisierten Gutachter hinzuzuziehen. Entstehende Kosten werden in der Regel von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen.
  • Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes müssen Messgeräte sämtliche Daten speichern, die zur nachträglichen Überprüfung des Messergebnisses erforderlich sind. Sonst ist die Messung nicht verwertbar. Von den Enforcement Trailern in anderen Bundesländern ist aber bekannt, dass diese nicht genügend Daten zur Überprüfung der Messungen speichern (siehe z. B. hier). Wir gehen aktuell deshalb davon aus, dass die neuen Geräte im Saarland ebenfalls nicht den Anforderungen des Verfassungsgerichts genügen und somit derzeit nicht eingesetzt werden dürfen.
  • Wenn eine Messung ordnungsgemäß war, kann dennoch versucht werden, Punkte und/oder Fahrverbot zu vermeiden. Im Saarland kann häufig ein Absehen vom Fahrverbot erreicht werden, wenn das Auto benötigt wird, um zur Arbeit zu kommen oder während der Arbeit zu fahren (Berufskraftfahrer, Außendienst etc.) und andernfalls Schwierigkeiten oder gar der Arbeitsplatzverlust drohen.

Auch wenn keiner dieser Punkte "passt", kommt es gelegentlich zu Verfahrenseinstellungen, was verschiedene Gründe haben kann (z. B. formale Fehler im Verfahren, Verjährung, Fotoqualität nicht ausreichend). Eine anwaltliche Beratung ist dementsprechend wichtig.

Weitere Informationen finden Sie auf meiner Homepage.

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