MEHR VERBRAUCHERSCHUTZ

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Etwas später als geplant, aber seit Anfang dieses Jahres gibt es in Italien wie auch in der gesamten Europäischen Union mehr Verbraucherschutz. Die Referenzgesetzgebung ist die EU-Richtlinie 2161 von 2019.

Als Verbraucher, aber auch als Unternehmer und Gewerbetreibende, die Waren verkaufen oder Dienstleistungen für Verbraucher erbringen, müssen wir Folgendes beachten:
(a) Die 14-tägige Widerrufsfrist bei "Fernabsatzverträgen" wird auf 30 Tage verlängert. Es ist unter anderem möglich, auf dieses Recht zu verzichten, doch muss dies sehr deutlich und ausdrücklich geschehen.

b) Bei außerordentlichen Verkäufen, Ausverkäufen und Preisnachlässen, auch und vor allem im Internet, muss auch der niedrigste in den letzten 30 Tagen angewandte Preis angegeben werden.
Unternehmen und Gewerbetreibende müssen zusätzlich zu den oben genannten Punkten beachten, dass
(c) neue Fälle unlauterer Geschäftsbedingungen eingeführt und die Fälle " unfairer " Klauseln ausgeweitet wurden, die nicht mehr gültig sind, auch wenn sie von den Verbrauchern zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags durch ihre doppelte Unterschrift genehmigt wurden.
Gewerbetreibende und Unternehmen werden daher ihre Methoden und insbesondere ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen müssen, auch im Internet. Denn schon die bloße Verwendung missbräuchlicher Klauseln kann mit hohen Strafen geahndet werden.
d) Die von der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde verhängten Sanktionen wurden verschärft, insbesondere im Falle der Nichteinhaltung der Maßnahmen dieser Behörde.
Eine interessante Neuerung besteht darin, dass Unternehmen und Gewerbetreibende das Recht haben, sich an die Wettbewerbsbehörde zu wenden, wenn sie Vertragsklauseln in Verbraucherverträge aufnehmen wollen
Als Verbraucher können wir unbesorgt einkaufen; als Unternehmen und Gewerbetreibende müssen wir uns besser darüber im Klaren sein, was im Umgang mit Endverbrauchern erlaubt ist und was nicht.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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