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Mein Name und ich – Für immer verbunden?

  • 1 Minuten Lesezeit
Pia Löffler anwalt.de-Redaktion

[image]Was kann man tun, wenn man im Erwachsenenalter plötzlich mit seinem Namen in Konflikt gerät? Einfach mal so den Namen ändern, das geht nicht. Einen wichtigen Grund muss es dafür schon geben.

Natürlich kann man nicht einfach seine Namen ändern lassen, weil einem gerade Vor- oder Familienname nicht mehr gefällt. Das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) sieht vor, dass ein Name nur geändert werden darf, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt, also wenn der Namensträger beispielsweise im Alltag erhebliche Schwierigkeiten hat und die Allgemeinheit kein relevantes Interesse daran hat, dass der Name beibehalten wird. Die Änderung erfolgt auf Antrag des Namensträgers. Bei einer Änderung des Nachnamens gilt die Namensänderung übrigens auch für Kinder der Person, wenn diese den gleichen Namen tragen.

Namensänderungen

Besonders häufig sind Änderungen des Familiennamens wegen Sammelnamen wie Maier oder Müller, wegen Anstößigkeit oder lächerlich klingenden Familiennamen oder Namen, die zu frivolen Wortspielen verleiten. Ebenso kann ein Nachname geändert werden, wenn er sehr schwer zu schreiben oder auszusprechen ist oder, um Besonderheiten des ausländischen Namensrechts auszugleichen, die im Inland hinderlich sind.

Auch Vornamen können nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Änderungen werden hier meist dadurch bewirkt, dass ein Name durch einen anderen ersetzt wird, ein Vorname gestrichen oder dass ein Name eingedeutscht bzw. die Schreibweise eines Namens geändert wird.

Einzelfallbetrachtung

Da Behörden bei Namensänderungen - auch regional - sehr unterschiedlich entscheiden können, ist es hilfreich, sich bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der Möglichkeit von Namensänderungen beraten zu lassen.

Erfolg hatte vor dem Verwaltungsgericht beispielsweise eine deutsche Mutter, die dort die Namensänderung ihres Sohnes Sabsudin gegen den Willen des afghanischen Vaters durchsetzte. Der Vater hatte jahrelang keinen Kontakt zum Sohn und zahlte keinen Unterhalt. Das katholisch getaufte Kind hingegen wurde wegen seines Namens schwer gehänselt. Der Junge heißt inzwischen Sebastian.

(LOE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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