Mein Reiseveranstalter ist pleite - was kann ich tun?

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Frau M. schreibt: Ich habe eine Reise nach Spanien gebucht. Die soll übernächste Woche beginnen. Bezahlt ist auch schon alles. Eben habe ich im Radio gehört, dass der Veranstalter pleite ist. Was wird da jetzt aus meiner Reise? Findet die trotzdem statt? Bekomme ich mein Geld zurück? Was muss ich jetzt machen?

Unsere Antwort:

Ob die Reise wie gebucht durchgeführt wird, kann Ihnen nur der Insolvenzverwalter sagen, sofern es in dem Verfahren schon einen gibt. Die Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Reise abgesagt wird. Leider ist es häufig so, dass beim Veranstalter niemand erreichbar ist oder die Telefone besetzt sind. Also das Übliche. Eventuell sind ja auf der Homepage Informationen veröffentlicht oder das Reisebüro (wenn darüber gebucht wurde) weiß Näheres. Das ist leider eine unbefriedigende Situation für Sie, weil die Unsicherheit bleibt. Wenn es eine mehrtägige Reise ist - wovon ich bei Ihnen ausgehe -, dann wurde Ihnen ja ein Insolvenzsicherungsschein übergeben. Hierauf sehen Sie die Gesellschaft, bei der der Insolvenzschutz besteht. Eventuell bekommen Sie von dort weitere Informationen. Sollte die Reise vom Veranstalter abgesagt oder tatsächlich nicht durchgeführt werden, erhalten Sie Ihr Geld von der Insolvenzversicherung zurück. Dorthin müssten Sie sich also auf jeden Fall wenden.

Haben Sie Fragen zu dem Thema oder sind Sie selbst betroffen? Rufen Sie uns bitte an oder schreiben uns.

Ihr Ansprechpartner in Sachen Reiserecht: Rechtsanwalt Bertram Petzoldt, Telefon: 0351-21303040 Mail: info@kanzlei-queisser.de


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