Meine Rechte als Patient

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Nahezu jeder begibt sich mindestens ein Mal in seinem Leben in die Hände von Ärzten und Krankenhäusern. In den meisten Fällen verhilft einem der Besuch zu besserer Gesundheit. Es kommt jedoch hin und wieder vor, dass die Behandlung nicht erfolgreich ist oder schlichtweg Fehler dabei unterlaufen. Nicht jeder unerwünschte Verlauf ist als sogenannter Behandlungsfehler zu bezeichnen. Welche Pflichten sich aus dem Behandlungsvertrag für Arzt und Patient ergeben, ist seit gut drei Jahren im sogenannten Patientenrechtegesetz, den §§ 630 a ff. BGB geregelt.

Der Arzt hat den Patienten zunächst über den Verlauf der Behandlung vollumfassend und verständlich zu informieren und vor Eingriffen in Körper und Gesundheit nach umfassender und eingehender Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen dessen Einwilligung einzuholen. Die Behandlung ist zudem zu dokumentieren, und zwar angefangen bei der Anamnese, also der Schilderung der Leidensgeschichte des Patienten, über gestellte Diagnosen, die daraufhin erfolgten Informationen und Aufklärungen des Arztes bis hin zu durchgeführten Behandlungsmaßnahmen, zu denen auch Operationen zählen. Werden bei all diesen Pflichten Fehler gemacht, die zu nicht nur unerheblichen Folgen führen, dann stehen dem Patienten unter anderem Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu.

Ob und wenn ja, welche Fehler gemacht worden sind, kann in der Regel nur ein medizinischer Sachverständiger feststellen. Hilfe dazu leistet auch die eigene Krankenkasse, an welche man ein sogenanntes Mithilfeersuchen stellen kann. Eine weitere Möglichkeit ist auch, ein Verfahren vor der Norddeutschen Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen einzuleiten. Mit Zustimmung des Arztes oder des Krankenhauses überprüft dann ein unabhängiger Sachverständiger den Fall und die Schlichtungsstelle selbst, welche aus Ärzten und Juristen besteht, gibt dann ein Votum ab, ob eine Haftung des Arztes oder des Krankenhauses gegeben ist.

Es bietet sich an, bereits zur außergerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit der Fokus möglichst frühzeitig auf die rechtlich erheblichen Details gelegt werden kann.

Antje Wigger, Rechtsanwältin


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