Memory Effect - Waldorf Frommer Abmahnung - Unterlassungserklärung und € 815

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen für die Tiberius Film GmbH. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film „Memory Effect“ in einer Internettauschbörse angeboten zu haben. Er soll deshalb einen Schadensersatz von € 815 bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. 

Waldorf Frommer hat mich abgemahnt – wie soll ich mich verhalten?

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und der Abmahnkanzlei Ihren Standpunkt zu erklären. Sie riskieren damit, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oft nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Reagieren Sie besonnen, und beauftragen Sie frühzeitig einen Spezialanwalt mit der Prüfung des Falles.

Wer haftet für das Filesharing des Films „Memory Effect“?

Es haftet allein der für den Upload Verantwortliche. Der Anschlussinhaber haftet nicht, wenn er den Upload nicht veranlasst hat und gegenüber Dritten, die seinen Anschluss nutzen, keine Aufklärungspflichten verletzt hat. Gegenüber dem Ehepartner und volljährigen Kindern bestehen schon gar keine Pflichten, so dass der Abgemahnte in diesem Fall keine der gestellten Forderungen erfüllen muss.

Unterlassungserklärung – drohende Vertragsstrafen von € 5.000,00 pro Verstoß

Rechtlich bildet die beigefügte Unterlassungserklärung den Kern der Abmahnung. Hier ist höchste Vorsicht geboten. Geben Sie niemals eine Unterlassungserklärung ab, wenn Ihre Verantwortlichkeit nicht zweifelsfrei feststeht und ein Anwalt die Erklärung überprüft hat. Der hierdurch begründete Unterlassungsvertrag ist lebenslang bindend. Pro Verstoß kann dieser Vertragsstrafen von über € 5.000,00 auslösen und sie so innerhalb kurzer Zeit finanziell ruinieren. Auch Zahlungen an Waldorf Frommer sollten niemals ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage erfolgen, da anschließend weitere Kostenklagen drohen. Hier ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Optimale Verteidigung zu einem fairen Pauschalpreis

Ist der Anschlussinhaber nicht verantwortlich, zielt eine optimale Verteidigung auf die Abwehr ALLER Forderungen. In der Beratungspraxis berichten Mandanten viel zu oft, man habe Ihnen fälschlicherweise sofort zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Zahlung von € 150 geraten.

Mit einer Erfahrung von über 17.000 Filesharing-Abmahnungen kann Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. Sie optimal vertreten, wenn Sie eine Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Memory Effect“ erhalten haben. Gerne prüft er in einer kostenlosen Erstberatung, ob der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich ist. Wir bieten Ihnen:

  • Außergerichtliche Verteidigung zum fairen Pauschalbetrag
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Kostenlose Ersteinschätzung

Rufen Sie uns einfach von Montag bis Sonntag zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr an. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 07171 – 18 68 66. Oder kontaktieren Sie uns unter www.abmahnungs-abwehr.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema