Mercedes Abgasskandal – Drohende Verjährung von Schadenersatzansprüchen Ende 2022

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Seit 2018 musste Mercedes verschiedene Diesel-Modelle auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zurückrufen. Grund für den verpflichtenden Rückruf ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems, die in der Werkstatt entfernt werden musste. Betroffene Mercedes-Kunden haben im Abgasskandal zwar gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, allerdings sollten sie die Verjährung ihrer Ansprüche im Auge behalten.

Im Abgasskandal gilt die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist. Dabei setzt die Verjährungsfrist am Ende des Jahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist und der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat. Die Rechtsprechung tendiert dazu, dass diese Kenntnis spätestens mit Erhalt des Rückrufschreibens vorliegt. „Das bedeutet, dass Mercedes-Fahrer, die im Laufe des Jahres 2019 einen verpflichtenden Rückruf erhalten haben, ihre Schadenersatzansprüche bis spätestens zum 31.12.2022 geltend machen sollten, damit sie nicht verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mercedes steht zwar nach wie vor auf dem Standpunkt, dass die vom KBA beanstandeten Funktionen zulässig sind. Zahlreiche Gerichte sehen das jedoch anders und haben inzwischen entschieden, dass Mercedes eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und schadenersatzpflichtig ist. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Mercedes zu Schadenersatz verurteilt.

Zudem entwickelt sich die Rechtsprechung im Abgasskandal weiter verbraucherfreundlich. So hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 14. Juli 2022 entschieden, dass er die im Dieselskandal viel diskutierten Thermofenster für unzulässig hält und die Käufer daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen können (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). Abschalteinrichtungen können nur dann ausnahmsweise zulässig sein, um den Motor vor unmittelbarer Beschädigung oder Unfall zu schützen und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. „Funktionen wie ein Thermofenster, die den Motor langfristig vor Verschleiß schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Zudem hat der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos in einem weiteren Verfahren zum Abgasskandal in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 deutlich gemacht, dass Autohersteller auch dann Schadenersatz leisten müssen, wenn sie nur fahrlässig und nicht vorsätzlich gehandelt haben (Az.: C-100/21). Vorsatz und Sittenwidrigkeit müssen dem Autohersteller dann nicht nachgewiesen werden. Mit einem Urteil des EuGH wird in einigen Wochen gerechnet. „Folgt der EuGH den Ausführungen des Generalanwalts würde das die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen weiter erleichtern“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Allerdings müssen Mercedes-Fahrer im Blick behalten, dass ihre Schadenersatzansprüche am 31.12.2022 verjähren könnten. Daher sollten sie jetzt handeln.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag



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