Mercedes-Dieselskandal. Daimler Abgasskandal Urteil - Schadenersatz 35.744,93
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Daimler fällt auch vor dem Landgericht München I und muss Schadenersatz in Höhe von 35.744,93 leisten.
Besitzer zahlreicher Daimlerfahrzeuge erhalten seit geraumer Zeit Briefe des Herstellers. Der Betreff lautet im Gegensatz zu den seit 2018 verpflichtenden Rückrufschreiben „Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update für Ihren Dieselmotor“.
Wie bei Kfz, für die ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) vorliegt, soll die Motorsteuerung mittels eines Software-Updates aktualisiert werden. Somit würden die Stickoxid-Emissionen im Fahrbetrieb gesenkt werden. Daimler ruft seine Kunden dazu auf, die kostenlose etwa einstündige Service-Maßnahme bei einer autorisierten Werkstatt durchführen zu lassen.
Wir raten betroffenen Mercedesfahrern jedoch zur Vorsicht und zunächst juristischen Rat einzuholen, da uns von betroffenen Mercedesbesitzern bereits von erhöhtem Dieselverbrauch, Leistungsverlust, bis hin zu Versottung des Motors berichtet wurde. Auch kann ein Garantieverlust bei allen kommenden Mängeln die Folge sein.
Im Gegensatz zum „Skandalmotor“ EA 189 von VW, hat das KBA bei betroffenen Mercedes-Motoren noch keine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt. Eine Manipulation müsste daher im Zuge einer Beweisaufnahme geklärt werden, welche durch das Aufspielen des Software-Updates erschwert würde.
Aus einer „freiwilligen Maßnahme“ kann jedoch sehr schnell ein verpflichtender Rückruf werden. Kunden, die bisher nicht an der „freiwilligen Maßnahme“ teilgenommen haben, wurden bereits informiert, dass das entsprechende Update nun im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs aufgespielt werden soll. Der Hersteller geht davon aus, dass eine „mittlere sechsstellige Zahl“ an Fahrzeugen mit dem Dieselmotor OM 651 betroffen sein wird.
Klar ist, dass betroffene Verbraucher nicht übereilt an der freiwilligen Servicemaßnahme teilnehmen sollten, da beste Erfolgschancen für eine Inanspruchnahme von Daimler gegeben sind.
Das Landgericht München I beispielsweise verurteilte die Daimler AG am 31.05.2021 (Az.: 34 O 14845/20) zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 35.744,93 Euro für einen 2013 erworbenen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC.
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Seit 2017 ausschließlich im Abgasskandal tätig, führte die Kanzlei bereits unzählige Verfahren gegen Daimler, VW, Audi, Volkswagen, Skoda, Seat, BMW, Porsche und andere Hersteller im Zusammenhang mit dem „Dieselskandal“ oder im Bereich des „Auto-Kreditwiderrufs“.
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Positive Urteile der Kanzlei Wawra & Gaibler im Mercedes Abgasskandal zur „Freiwilligen Servicenaßnahme“:
- LG München I (Urteil vom 31.05.2021, Az.: 34 O 14845/20): Schadensersatz in Höhe von 37.744,93 Euro für einen 2013 erworbenen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC
- LG Stuttgart (Urteil vom 17.09.2021, Az.: 14 O 141/21): Schadensersatz in Höhe von 5.828,08 Euro für einen 2018 gebraucht erworbenen Mercedes-Benz GLK 220 CDI
- LG Stuttgart (Urteil vom 17.09.2021, Az.: 14 O 147/21): Schadensersatz in Höhe von 3.862,99 Euro für einen 2014 gebraucht erworbenen Mercedes-Benz E 350 CDI 4MATIC
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