Messungen mit LEIVTEC XV3 nicht akzeptieren

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Ungeachtet dessen, dass wir grundsätzlich empfehlen, sich in jedem Bußgeldverfahren zu wehren, in dem es mindestens um eine Punkteeintragung in Flensburg geht, möchten wir gesondert aus gegebenem Anlass auf Messungen mit dem Gerät LEIVTEC XV3 aufmerksam machen.

Nachdem unabhängige Sachverständige erhebliche Messfehler dokumentieren konnten, hat eine weitergehende Überprüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) stattgefunden. Diese hat erhebliche Probleme bestätigt.

Keine Vermutung der Richtigkeit

Aufgrund der bekannt gewordenen Probleme wird bei dem Gerät nicht mehr vermutet, dass das Messergebnis richtig ist. Mithin besteht auch nicht mehr die hohe Hürde für den betroffenen Bürger, dass er Messfehler konkret darlegen muss. Bei dem Gerät LEIVTEC XV3 handelt es sich nach der ganz überwiegenden aktuellen Rechtsprechung nicht mehr um ein so genanntes standardisiertes Messverfahren.

Verfahrenseinstellung möglich

Realistisch wird in den allermeisten Fällen eine Verfahrenseinstellung mit der richtigen rechtlichen Argumentation erreicht werden können. Es ist schon bemerkenswert, dass LEIVTEC zwischenzeitlich selbst dazu aufgefordert hatte, von amtlichen Messungen mit dem Gerät abzusehen.

Für Interessierte gibt es hier noch umfangreichere Informationen:

https://vut-verkehr.de/aktuelles/70/leivtec-xv3---die-chronik-des-scheiterns

https://vut-verkehr.de/aktuelles/68/xv3---leivtec-fordert-zum-messstopp-auf---das-dilemma-des-status-quo

https://oar.ptb.de/files/download/60c84fd44c93901578000d8d

https://vut-verkehr.de/aktuelles/64/fehlmessungen-bei-xv3-nachgewiesen

Wir sind Partneranwälte der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG und arbeiten seit Jahren gut und vertrauensvoll mit ihr zusammen.

Sollten Sie von einer Messung mit dem Gerät LEIVTEC XV3 betroffen sein, können Sie sich gerne an uns wenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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