MGM Partner - Anlagebetrug möglich
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Auf der Homepage mgmpartner.de wird dargestellt, dass das Portal auf die Vermittlung von Festgeldanlagen und Finanzprodukten mit höchstem Sicherheitsstandard spezialisiert sei.
Auch würde man die besten Konditionen durch die Bankpartnerschaften garantieren.
Weiterhin werden über 50.000 erfolgreiche Vermittlungen seit 2010 angepriesen.
Auch wird vorgegeben, dass MGM Partner ein BaFin-lizenzierter Finanzvermittler mit EU-Einlagensicherung sei.
Angeboten werden Festgeldanlagen, angeblich bei Banken, u.a. bei deutschen und amerikanischen Banken.
Doch Anleger sollten gewarnt sein und sich von dem seriösen Anschein nicht in die Irre führen lassen.
Warnung zu MGM Partner seitens der BaFin
Investoren sollten bedenken, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezüglich MGM Partner eine deutliche Warnung ausgesprochen hat, da ohne ihre Erlaubnis Finanzdienstleistungen, vor allen die Vermittlung von Festgeldanlagen, angeboten werden.
Festgeldanlagen können den Tatbestand eines Bank- bzw. Einlagengeschäftes gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) erfüllen, sofern eine unbedingte Rückzahlung der eingezahlten Festgeldsumme versprochen wird. Ein derartiger Fall kann gegeben sein, wenn der Anlagebetrag auf ein Konto bei einem Kreditinstitut überwiesen wird, das nicht auf den Anleger lautet, sondern auf den Anbieter der Anlage oder eine mit ihm verbundene Gesellschaft oder Person.
Selbst wenn nur eine Vermittlung von Festgeldanlagen gegeben wäre, handelt es sich bei einer Vermittlung von Festgeldanlagen bei amerikanischen Banken um eine Drittstaateneinlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 Kreditwesengesetz (KWG) mit der Folge, dass eine Erlaubnis der BaFin erforderlich wäre.
Hinweise für Anlagebetrug bei MGM Partner
Falsch ist schon die Behauptung auf der Webseite, dass MGM ein BaFin-lizenzierter Finanzvermittler sei, da es eine Lizenz der BaFin für MGM Partner nicht gibt, Damit werden Anleger über einen für ihre Anlageentscheidung wesentlichen Aspekt bereits getäuscht.
Vorgegeben werden 50.000 Vermittlungen seit 2010. Seltsam ist nur, dass die Domain der Internetseite nach unseren Recherchen erst im Januar 2025 neu aktualisiert wurde.
Auch verbergen die Betreiber ihre Identität.
Auch die Warnung der BaFin und der Umstand, dass Anlagen bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne ihre Erlaubnis offeriert werden, spricht dafür, dass Anleger betrügerisch geschädigt werden können.
Möglichkeiten für Anleger von MGM Partner
Investoren, die erst noch eine Anlage bei MGM Partner erwägen, sollten ihren Anlageentschluss sorgfältig prüfen und überdenken, da die dargestellten Umstände auf hohe Risiken hinweisen, Kapital zu verlieren.
Wenn Sie bereits Gelder bei MGM Partner investiert haben, sollten Sie baldmöglichst eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, unterstützt zahlreiche Anleger, die Kapital für ein Tagesgeld oder für eine Festgeldanlage auf ein Konto einer Bank in der irrigen Meinung überwiesen haben, dass bei dieser Bank auf ihren Namen ein Tagesgeld oder Festgeld geführt wird, was tatsächlich nicht der Fall war.
Sprechen Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner für Ihre Fragen an, die in einer fundierten Beratung analysiert, welche Schadensersatzansprüche und rechtliche Schritte, bei denen die Anwälte unterstützen, möglich sind.
Wenn Sie Opfer eines Betruges geworden sind, etwa wegen einer Täuschung über eine BaFin-Lizenz, können auch Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB (Betrug) in Betracht kommen.
Bei einem unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften oder Wertpapierdienstleistungen können Ihnen Schadensersatzansprüchen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m § 15 WpIG zustehen.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 25.03.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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