Miet-LKW
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Wer einen LKW angemietet hat, muss sich besonders sorgfältig im Straßenverkehr verhalten und insbesondere die Höhe des LKWs berücksichtigen; denn wer durch einen Tunnel mit einer Höhe von 3,10 m fährt und dabei die Fahrzeughöhe von 3,50 m außeracht lässt muss 50 % des entstandenen Schadens selbst tragen. Ein derartiges Verhalten ist grob fahrlässig (LG Hagen vom 1.8.2012 - 7 S 31/12).
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