MiFID II: Weitere Programme zur Verbesserung der europäischen Vorschriften für sämtliche Finanzakteure

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Zur Verbesserung der MiFID (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) hat die Europäische Kommission am 08.12.2010 eine Konsultation eingeleitet. Die im November 2007 in Kraft getretene MiFID verbesserte mit dem Verbot von Provisionen sowie deren Ersatz durch „Beratungsrechungen” an den Kunden die Chancen von Graumarktopfern erheblich. Viele erhielten Schadensersatz. Dieses gilt für die Opfer der Fonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory, Boll, Cinerenta, Equity Pictures, N 1 Filmfonds und von Lehman-Zertifikaten. Die Geschädigten der Fonds von Degi Europa, Morgan Stanley P2 Value, Kanam US-Grundinvest, SEB Immoinvest, CS Euroreal A, Kanam Grundinvest, Axa Immoselect, Degi International, TMW Immob. „Weltfonds”, Axa Immosolutions und Degi Global Business sollten den Gang zum Gericht nicht scheuen, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.  Grundlage der MiFID war die Rechtsprechung der XI. Senates des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe in Bezug auf die Kickback-Problematik gewesen.

Bei Unternehmensbeteiligungen kommt es nach der BGH-Rechtsprechung derzeit auf eine Aufklärung über eine geminderte Rentabilität im Rahmen der Risikoaufklärung an. Der Informationsgehalt der Rentabilitätsanalyse hängt von dem erforderlichen Zahlenmaterial ab. Jahresabschluss und Geschäftsbericht sind als alleinige Informationsgrundlage für eine Anlageentscheidung oberflächlich. Aufschlussreich für die materiellen Bedingungen der Anlage ist vielmehr das interne Informationsmaterial aus dem instrumentalen Rechnungswesen des Emittenten.

Zu den neuen MiFID-Konsultationen erklärte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier: „Ursprüngliches Ziel der MiFID, dieses Kernstücks der europäischen Gesetzgebung, war es, einen soliden gemeinsamen Regulierungsrahmen für Europas Wertpapiermärkte zu schaffen. Die MiFID war in vielerlei Hinsicht ein Erfolg. Inzwischen hat sich die Welt jedoch verändert, und wir alle wissen, dass der bestehende Rechtsrahmen verbesserungsbedürftig ist. Meine Absicht ist es, durch eine Überarbeitung der MiFID den Regulierungsrahmen zu stärken und dabei den neuen Entwicklungen und der Präsenz neuer Akteure auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen. Mit diesem Rahmen sollen Transparenz und Effizienz der Märkte gesteigert und der Anlegerschutz verbessert werden.”

Die Kernpunkte der Konsultation sind u.a. diese:

  • Markttransparenz: Die Transparenz von Marktdaten (einschließlich Pre- und Post-Trade-Daten) ist von zentraler Bedeutung, wenn alle Marktteilnehmer gleichen Zugang zu Informationen über Handelsmöglichkeiten haben sollen.
  • Warenderivatemärkte: Im Rahmen der Konsultation wird auch die Frage gestellt, welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um Bedenken hinsichtlich des Funktionierens der Warenderivatemärkte und deren Auswirkungen auf die Volatilität der Rohstoffpreise auszuräumen. Im Einzelnen wird gefragt, wie die Informationsflüsse optimiert werden können, welche Berichtspflichten gegebenenfalls vorzusehen wären und ob die Einführung von Positionsobergrenzen erwogen werden sollte.
  • Anlegerschutz: Eine weitere Frage lautet, welche Maßnahmen zur Stärkung des Anlegerschutzes erforderlich sind, wenn gewährleistet werden soll, dass Wertpapierfirmen allen Anlegern eine ihrem jeweiligen Profil entsprechende angemessene Behandlung zuteil werden lassen.
  • Aufsicht: Im Rahmen der Konsultation wird ferner die Frage gestellt, inwieweit gegebenenfalls Änderungen in Bezug auf die Beaufsichtigung der verschiedenen Tätigkeiten und Akteure erforderlich sind, und insbesondere, welche Rolle genau der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) mit Blick auf eine bessere Marktaufsicht zufällt.

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