Millionen-Euro-Betrug durch bulgarisches Callcenter- Was Anleger tun können

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Es ist eine Aufsehen erregende Mitteilung, die die Zentralstelle Cyber-Crime Bayern (ZCB) zu machen hat. Der Bayerischen und der Bulgarischen Polizei ist es gelungen, in der bulgarischen Hauptstadt Sofia ein Callcenter auffliegen zu lassen.

Aus diesem Callcenter heraus wurde mutmaßlich ein Anlagebetrug in vielen Fällen begangen. Telefonisch wurden zahlreiche Anleger in Deutschland davon überzeugt, Geld zu investieren. Großteils ging es wohl um Investitionen in Kryptowährungen. Die Angaben, die dabei von Seiten der Mitarbeiter des Callcenters gemacht wurden, waren zum Teil falsch. 

Es wurden große Gewinne versprochen, ohne das etwas dahinter stand. Tatsächlich ist wohl, so berichtet auch die Süddeutsche Zeitung, das Geld der Betroffenen überhaupt nicht investiert worden ist.

Es handelt sich dem Vernehmen nach um folgende Homepages, die über den Dienst der Betrüger beworben wurden:

  • alphafinancialgroup.com
  • zurichfinancialgroup.co
  • genevacapitalgroup.com
  • promarketsgroup.com

Anleger haben nun die Möglichkeit, sich an das laufende Strafverfahren „dranzuhängen“. Sobald in Deutschland Ermittlungsverfahren laufen, besteht die Möglichkeit, eine Strafanzeige kombiniert mit einem sogenannten Adhäsionsantrag zu stellen. Mit diesem Adhäsionsantrag können zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz) im strafrechtlichen Verfahren geltend gemacht werden und das Strafgericht entscheidet dann neben der Verurteilung der Angeklagten auch über die zivilrechtlichen Ansprüche mit. 

Der große Vorteil dabei ist, dass man sich die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft zu Nutze machen kann für die Begründung der eigenen zivilrechtlichen Ansprüche.

In einem zivilrechtlichen Verfahren ist man normalerweise darauf angewiesen, selbst Beweisangebote vorlegen zu können für die Fakten, die für den eigenen Anspruch relevant sind. Im Adhäsionsverfahren muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen den Sachverhalt ausermitteln.

Betroffene des Betruges können sich in der Kanzlei Bergdolt melden. In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und besprechen mit Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen und wie groß die Chance ist, den erlittenen Schaden wieder gutzumachen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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