Mindestlohn und Überstunden
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Frau G. schreibt uns folgendes: ... Ich arbeite in einer Bäckerei. Anfang des Jahres setzte der Chef unsere Arbeitszeit von 35 auf 30 Stunden runter. Er sagte, das müsse wegen dem Mindestlohn so sein. Jetzt arbeiten wir immer noch mindestens 35 Stunden und bekommen nur 30 Stunden bezahlt. Der Chef sagt, das wären Überstunden und die könnten wir später mal abbummeln. Nun türmen sich aber die Stunden auf und ich weiß nicht, wo das hinführen soll. Was soll ich machen?
Unsere Antwort (Auszug):
Nach dem Mindestlohngesetz ist die Sache eigentlich klar. Für jede Stunde, die Sie arbeiten, müssten Sie den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 EUR brutto erhalten. Der spätere Ausgleich in Freizeit ist nur möglich, wenn zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber die Einrichtung und das Führen eines Arbeitszeitkontos vereinbart wurden. Ihrer Anfrage entnehme ich, dass ein solches Konto nicht vereinbart wurde. In dem Fall wäre die Praxis nicht zulässig. Soweit die Theorie. Sie haben offenbar die Sorge, dass Sie die Arbeit verlieren oder sich das Klima auf Arbeit verschlechtert, wenn sie dem Chef mit dem Mindestlohn für Überstunden kommen und ihm die Rechtslage erklären. Die Sorge ist absolut berechtigt. Zwar wäre eine Kündigung als Reaktion auf das Mindestlohnverlangen unwirksam, die Erkenntnis hilft Ihnen aber sicherlich auch nicht viel. Sie müssen für sich zunächst überlegen, wie viel Ihnen an dem Job liegt, ob es für Sie Alternativen gibt und ob Sie weiterhin bereit sind, quasi auf Ansprüche zu "verzichten". Die Beantwortung der Frage kann Ihnen kein Jurist abnehmen ...
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