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Misslungene Haarfärbung: Schmerzensgeld vom Friseur?

  • 1 Minuten Lesezeit
Miriam Heilig anwalt.de-Redaktion

[image]Misslingt der Friseurbesuch, hat der Friseur unter Umständen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu leisten. Dies belegt ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 09.10.2009:

Eine Kundin hatte sich von ihrem Friseur die Haare blondieren lassen. Nachdem ihre Haare nach der Behandlung über der Kopfhaut abbrachen, forderte die Kundin Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das zuständige Amtsgericht gab ihr Recht und sprach ihr neben Schadensersatz auch 1000 Euro Schmerzensgeld zu.

Doch das Landgericht Mönchengladbach änderte das Urteil teilweise ab und reduzierte den Schmerzensgeldbetrag auf 300 Euro, mit der Begründung, dass bei diesem Anspruch neben Ausmaß und Schwere der Beeinträchtigung auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen sind.

Obwohl das Aussehen der Kundin extrem beeinträchtigt wurde, kam das Gericht zu dem Schluss, dass die zunächst zugesprochenen 1000 Euro Schmerzensgeld nicht gerechtfertigt sind. Denn die Kundin hatte keine körperlichen Schmerzen erlitten und auch keinen Dauerschaden davongetragen, sondern lediglich eine vorübergehende optische Beeinträchtigung.

Schmerzensgeld dient außerdem generell zum Ausgleich seelischer Schäden, jedoch nicht zum Ausgleich einer Verletzung des eigenen Schönheitsideals.

(Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 09.10.2010, Az.: 5 S 59/09)

(HEI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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