MonecoPlus – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Onlinehandelsplattform MonecoPlus bietet unter der Domain monecoplus.com Forex-Handelsgeschäfte sowie den Handel mit Differenzkontrakten an.

Laut dem Internetaufritt hätte man über die Firma MonecoPlus Zugang zu den Finanzmärkten, Anleger könnten die Tools der Firma MonecoPlus nutzen sowie Plattformen mit modernster Technologie, um Investitionen auf hohem Niveau zu generieren und das beste Ergebnis zu haben.

Laut dem Internetauftritt der Handelsplattform MonecoPlus fungiert eine Firma Moneco Investment Company, ein tschechisches Unternehmen, das angeblich eine zugelassene und regulierte Investmentgesellschaft wäre, als Betreibergesellschaft der Handelsplattform MonecoPlus.

Die Firma MonecoPlus will unterschiedliche Niederlassungen unterhalten.

So sollen sich Büros in folgenden Ländern befinden:

Ein Büro soll in Tschechien unter der Adresse: Radlika 751, Jinonice 158 000 Prague 5, Czech Republic, sein. Ein Büro in Spanien unter der Adresse: Rbla. de Méndez Núñez, 5, 03002 Alicante, Spain, ein Büro auf Gibraltar unter der Adresse: 6 Bayside Road, WTC, GX11 1AA, Gibraltar, ein Büro in den Vereinigten Emiraten unter der Adresse: 128 Al Nahda St, Al Nahda, Al Nahda 1, Sharjah, Dubai UAE und ein Büro in Mexiko unter der Adresse: Río Volga 46, Cuauhtémoc, 06500 CDMX, México.

Anlegern kann nur empfohlen werden, über die Firma MonecoPlus kein Kapital anzulegen.

Sollten Probleme mit der Firma MonecoPlus auftreten, dann wird Anlegern geraten schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Hinsichtlich der Firma MonecoPlus findet sich bereits im Internet negative Berichte, wonach die Firma MonecoPlus betrügerisch agieren würde.

Darüber hinaus fehlt im Rahmen des Internetauftritts der Firma MonecoPlus auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die Verantwortlichen der Firma MonecoPlus oder der angeblichen Betreibergesellschaft, Moneco Investment Company, wären.

Ein entsprechender Hinweis ist presserechtlich zwingend erforderlich.

Fehlt eine entsprechende Information zu den Verantwortlichen und vertretungsberechtigten Personen, dann ist dies meist auch ein Hinweis darauf, dass die entsprechende Handelsplattform bzw. Betreibergesellschaft betrügerisch agiert oder zumindest unseriös ist.

Im Übrigen liegt auch keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugunsten der Firma MonecoPlus bzw. der Firma Moneco Investment Company vor, dass die entsprechende Handelsplattform in Deutschland Handelsgeschäfte über die Handelsplattform abwickeln dürfte.

Jeder Finanzdienstleister, der in Deutschland über eine Handelsplattform Forex- und CFD-Handelsgeschäfte anbietet, benötigt eine entsprechende Genehmigung. Liegt die entsprechende Erlaubnis, wie hier, nicht vor, dann agieren die Verantwortlichen der Firma MonecoPlus unerlaubt und verstoßen gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform MonecoPlus investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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