Monnaris – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Die Handelsplattform Monnaris wirbt auf ihrer Homepage unter der Domain monnaris.com damit, dass Anleger über die Handelsplattform mit Kryptowährungen, Währungspaaren (Forex) sowie mit Differenzkontrakten (CFDs) handeln könnten, wobei als Betreibergesellschaft eine Firma GLOBAL Markets LLC fungiert, die unter der Adresse: Euro House, Richmond Hill Road, Kingstown, auf St. Vincent und den Grenadinen, einen Sitz betreiben soll.
Erreichbar ist die Handelsplattform auch über die Emailadresse: support@monnaris.com.
Anlegern ist von Handelsgeschäfte über die Handelsplattform Monnaris dringend abzuraten.
Gegen eine Kapitalanlage sprechen unterschiedliche Gesichtspunkte:
Zunächst einmal fehlt das gesetzlich vorgeschriebene, rechtsverbindliche Impressum mit einem Hinweis darauf, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma GLOBAL Markets LLC sind, vollständig.
Im Übrigen existiert zwar eine Firma ähnlichen Namens, die auf St. Vincent und den Grenadinen ihren Sitz hat. Diese Firma heißt jedoch „AT Global Markets LLC“ und betreibt unter der Domain www.atfx.com, eine Webseite. Die entsprechende Firma hat ihren Sitz unter der seitens der Firma GLOBAL Markets LLC angegebenen Adresse und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Betreiber der Handelsplattform Monnaris der entsprechenden Adresse bedienen und durch eine ähnliche Namenswahl der Betreibergesellschaft GLOBAL Markets LLC Anlegern vorgaukeln, dass es sich bei ihrer Firma um die Firma „AT Global Markets LLC“ handeln würde. Die Firma „AT Global Markets LLC“ bietet jedoch keine Handelsgeschäft für einzelne Kunden an.
Unabhängig davon verfügen die Firma GLOBAL Markets LL bzw. die Firma Monnaris über keine Genehmigung einer staatlichen Aufsichtsbehörde über die Handelsplattform Handelsgeschäfte anzubieten. Staatliche Aufsichtsbehörden müssen entsprechenden Firmen eine Genehmigung erteilen, damit diese reguliert sind und auch die vorgenannten Handelsgeschäfte anbieten dürfen.
In Deutschland verfügen die Firma Monnaris und die Firma GLOBAL Markets LLC über keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), entsprechende Handelsgeschäfte anzubieten. Soweit deshalb für deutsche Anleger Handelsgeschäfte durchgeführt werden, verstoßen die Firmen Monnaris und GLOBAL Markets LLC gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Bei einem solchen Verstoß handelt es sich auch um kein Kavaliersdelikt. Verantwortliche von entsprechenden Handelsplattformen können gemäß § 54 KWG sogar zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden, wenn sie unerlaubt handeln.
Anleger, die bei der Plattform Monnaris investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
info@kanzlei-ebp.de
+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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