Morgan Stanley P2 Value - Rechtsanwälte bereiten Klagen auf Schadensersatz vor

  • 1 Minuten Lesezeit

Nachdem Anleger des Morgan Stanley P2 Value zunächst mit der Schließung des Morgan Stanley P2 Value, dann mit immer wieder kehrenden Abwertungen und nun auch noch mit der Liquidierung leben mussten, fühlen sich zahlreiche Anleger falsch beraten. Die Anleger des Morgan Stanley P2 Value sind immer davon ausgegangen, eine sichere Anlage zu erwerben, bei der sie kein Geld verlieren können und die sie jederzeit wieder veräußern können. Dahingehend haben die Banken auch beraten. Von Risiken und erheblichen Verlusten war hingegen kaum die Rede.

Der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bereits eine Vielzahl von Anlegern des Morgan Stanley P2 Value und auch anderer offener Immobilienfonds vertritt, bereitet nun Klagen vor für Anleger, die sich falsch beraten fühlen. Die Anleger wurden weder über Risiken noch über Kick-Backs aufgeklärt. Eine Bank schuldet in einem solchen Fall Schadensersat. Aufgrund der drohenden Verjährung werden die Klagen demnächst eingereicht. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll hat auch bereits mehrere Schlichtungsverfahren eingeleitet, u.a. bei dem Ombudsmann des Bundesverbandes Deutscher Banken. Dies ist insbesondere für nicht rechtsschutzversicherte Anleger eine gute Möglichkeit, wieder an ihr Geld zu kommen.

Anlegern des Morgan Stanley P2 Value ist aufgrund der drohenden Verjährung dringend zu raten, sich anwaltlich beraten zu lassen und nicht zu zögern. Gerade weil bei dem Morgan Stanley P2 Value meist keine Hinweise über Risiken erfolgt sind, stehen die Aussichten gut, nach der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des BGH, ohne Schaden aus dem Morgan Stanley P2 Value herauszukommen.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/morgan-stanley-p2-value-abwicklung-liquidation-anleger-sollten-nun-dringend-handeln-verjaehrung-droh


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema