MS „Scandia“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

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Über das Vermögen der MS „Scandia“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dies hat das Amtsgericht Hamburg am 06.09.2013 entschieden.

Rechtsanwalt Reimer wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Rundschreiben im November 2016

Anleger der insolventen Schiffahrtsgesellschaft werden nunmehr aufgefordert, Auszahlungen an die Schiffahrtsgesellschaft zurückzuzahlen.

Begründet wird dies im Rundschreiben aus November 2016 damit, dass die Einlage aufgrund von Auszahlungen nicht mehr vollständig geleistet ist.

Bei diesen Auszahlungen sind viele Anleger davon ausgegangen, dass es sich um Gewinnausschüttungen handelt. Daher sind viele einigermaßen überrascht, dass diese Auszahlungen nun, Jahre später, zurückverlangt werden.

Die Rückforderung wird oftmals damit begründet, dass es sich um sog. Scheingewinne gehandelt hat. In diesen Fällen dienten die Auszahlungen also eher dazu, die Anleger „bei Laune“ zu halten, dahinter stand kein echter Gewinn der Gesellschaft. Die Auszahlungen wurden also aus der Substanz geleistet.

Scheingewinne

Ob ein Scheingewinn oder ein tatsächlicher Gewinn vorgelegen hat, lässt sich nur nach Überprüfung der Geschäftszahlen feststellen. Zudem muss sich im Gesellschaftsvertrag eine eindeutige Regelung dahingehend finden, dass der Anleger mit der Rückforderung dieser Scheingewinne rechnen muss.

Ansonsten ist eine Rückforderung von vornherein ausgeschlossen.

Selbst wenn die Rückforderung berechtigt ist und die Beteiligung auf dem Zweitmarkt erworben wurde, kann häufig der vorherige Inhaber (Verkäufer) in Anspruch genommen werden.

Ansprüche prüfen lassen

Ob die Rückforderung vom Insolvenzverwalter berechtigt ist oder nicht, sollte mit Hilfe anwaltlicher Beratung geklärt werden. Zunächst sollte aus meiner Sicht auf das Schreiben des Insolvenzverwalters mit einer Erklärung reagiert werden, in der der Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklärt wird.

So lassen sich die oben aufgeworfenen Fragen in aller Ruhe klären.

Gerne stehe ich Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho



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