Müssen sich Pflegekräfte gegen das „Corona“-Virus impfen lassen?

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Von Gesetzes wegen besteht weder eine allgemeine Impfpflicht bezüglich des Sars-CoV-2-Virus noch eine besondere Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Pflegekräfte sind deshalb grundsätzlich in ihrer Entscheidung frei, ob sie sich impfen lassen. Es stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber gleichwohl von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangen können, sich einer Impfung zu unterziehen. Da es keine gesetzliche Impfverpflichtung gibt, müßte dies arbeitsrechtlich erlaubt sein. Maßgeblich dafür ist der Arbeitsvertrag, der, möglicherweise von einer Betriebsvereinbarung überlagert, sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien regelt. Eine Impfpflicht ist darin nicht enthalten und diese könnte auch nicht Gegenstand eines Arbeitsvertrages werden. Damit ist es Arbeitgebern grundsätzlich aber auch verwehrt, ungeachtet des Arbeitsvertrages Druck auf ihre Mitarbeiter auszuüben, damit sie sich impfen lassen.

Freistellung möglich ?

Eine Druckmaßnahme des Arbeitgebers könnte in seiner Androhung bestehen, die Mitarbeiterin von der Arbeit ohne Lohnzahlung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen freizustellen, wenn sie ihm keine Impfung nachweisen sollte. Ein solches Vorgehen wäre nicht statthaft, da die einseitige Freistellung eines Arbeitnehmers in einem bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich unzulässig ist. Nur bei überwiegenden schutzwürdigen Interessen seinerseits könnte der Arbeitgeber ausnahmsweise zu einer Freistellung berechtigt sein. Hierfür ist üblicherweise ein besonderes Fehlverhalten des Arbeitnehmers erforderlich. Die Ablehnung einer Schutzimpfung wird nicht darunterfallen. Auch mit der Einstellung der Lohnzahlung dürfte nicht gedroht werden. Für die Dauer einer unberechtigten einseitigen Freistellung schuldet der Arbeitgeber in der Regel weiter den Arbeitslohn (sog. Annahmeverzugslohn), weil er es dem Mitarbeiter unmöglich macht, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Etwas anderes würde gelten, wenn der Mitarbeiter - z. B. infolge einer Krankheit - nicht in der Lage wäre, die geschuldete Arbeit zu leisten. Da Impfungen an gesunden Menschen vorgenommen werden, kommt dieser Fall hier nicht in Betracht.


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