Müssen Unternehmer schlechte Bewertungen im Internet dulden?

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Kunden fragen sich manchmal, warum man keine Null-Sterne-Bewertung abgeben kann, weil ihnen selbst ein Stern von fünf als viel zu viel erscheint. Unternehmer hingegen leiden selbst unter Ein-Sterne-Bewertungen sehr, da Aussagen von Kunden über Firmen im Netz immer wichtiger für das Image werden. Dabei stellt sich ihnen immer wieder die Frage, ob sie solche rufschädigenden Bewertungen hinnehmen müssen oder ob sie sich dagegen wehren dürfen.

Grundsätzlich ist jede Bewertung angreifbar, vor allem aber Bewertungen mit nur einem oder zwei Sternen. Entscheidend ist, ob das Persönlichkeitsrecht des Bewerteten betroffen ist und wie dieses im Verhältnis zur geschützten Meinungsfreiheit des Bewertenden steht. Es steht jedem frei, online Bewertungen abzugeben. Nicht zu dulden von den Bewerteten sind aber Schmähkritik, Lügen oder Beleidigungen. Kriterien sind der Wortlaut, Kontext, ob überhaupt ein Kommentar oder nur eine Sternebewertung abgegeben wurde, wie die Bewertung von Dritten zu verstehen ist und der Inhalt.

Will man sich gegen eine ungerechtfertigte Bewertung wehren, kann sowohl ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch gegen die Richtlinien des Portals gerügt werden und damit gegen den Bewertenden und auch das Portal selbst vorgegangen werden. Reagiert der Bewertende oder das Portal bei Hinweis auf die Bewertung nicht wie gewünscht, sollte mit anwaltlicher Unterstützung über weitere Schritte wie eine Klage bzw. einstweilige Verfügung nachgedacht werden. Schließlich kosten solche Bewertungen schlimmstenfalls Kunden und damit viel Geld.

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