Veröffentlicht von:

Musikalbum „Contact“ von ATB – Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit dem heutigen Tag liegt in der Kanzlei eine weitere Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin vor. Dieser mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Contact“ des Künstlers ATB ab. Vorwurf ist die rechtswidrige Vervielfältigung des Albums über das Filesharing-Netzwerk BitTorrent.

Wie wir das aus unzähligen Abmahnfällen der letzten Jahren kennen, fordert die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Anwaltsgebühren, Kosten des Auskunftsverfahrens sowie Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie. Insgesamt unterbreitet Rechtsanwalt Sebastian ein Angebot, wonach die Angelegenheit gegen Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung von € 2.400,00 abgeschlossen ist.

Wie gehe ich mit einer solchen Abmahnung um?

Zunächst rate ich dringend davon ab, auf die Abmahnung überhaupt nicht zu reagieren. Dies wird nach wie vor in diversen Internetforen proklamiert, wobei die Verfasser solche Foreneinträge über das enorme Kostenrisiko eines Unterlassungsprozesses sicher nicht informiert sind. Es kommt immer wieder vor, dass der Abgemahnte überhaupt nicht verpflichtet ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben da er weder als Täter noch als Störer haftet. Doch selbst in solchen Fällen rate ich dazu, den Sachverhalt bei der Abmahnkanzlei aufzuklären.

Ich rate Ihnen dazu, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und diesen um juristischen Rat zu fragen. Eine generelle Vorgehensweise in Fällen einer urheberrechtlichen Abmahnung gibt es nicht. Stets sollte geprüft werden, welche Ansprüche der Abmahner berechtigt und welche er unberechtigt geltend macht. Dies ist beispielsweise abhängig davon, ob der Abgemahnte den Verstoß persönlich begangen hat oder „lediglich“ Inhaber des ermittelten Telefonanschlusses ist. Denn in diesem Fall greift die sog. Störerhaftung. Als sog. Störer ist der Abgemahnte grundsätzlich nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt in seinem Urteil vom 08.01.2014 AZ: I ZR 169/12 Recht gesprochen.

Sollten Sie letztlich eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten habe, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an mich und schildern mir Ihren Sachverhalt. Ich werde Sie über die Möglichkeiten in Ihrem Einzelfall, die zu erwartenden Kosten und sämtliche Themen rund um Ihr Anliegen informieren.

Ihre Kanzlei Brehm


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Brehm

Beiträge zum Thema