Muster: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Akteneinsichtsgesuch
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"In der Bußgeldsache gegen
Mustermann, Max
zeige ich an, dass ich die Verteidigung von Herrn Max Mustermann übernommen habe.
Eine auf mich lautende Vollmacht ist beigefügt.
Namens und im Auftrag meines Mandanten lege ich gegen den beigefügten Bußgeldbescheid vom 14.02.2018, zugestellt am 16.02.2018, form- und fristgerecht
Einspruch
ein und erbitte
Akteneinsicht
durch Übersendung der vollständigen Ermittlungsakte (insbesondere der Messprotokolle, Ausbildungsnachweise, Bedienungsanleitungen, Beschilderungspläne, Eichscheine, Wartungs- und Instandhaltungsnachweise, Kalibrier- und Testfotos und im Falle von Videoaufzeichnung des Messvideos) für drei Tage an die Kanzleiadresse.
Die Kostenübernahme und Rücksendung werden zugesichert.
Lastschriftermächtigung: Die Landesjustizkasse wird hiermit ausdrücklich ermächtigt, die Gebühren per Lastschrift von dem Kanzleikonto gemäß Briefkopf einzuziehen.
Es wird bereits jetzt die Einstellung des Verfahrens beantragt. Eine Rückäußerung zum Vorwurf erfolgt nach Akteneinsicht.
Rechtsanwalt"
Der Einspruch hat fristwahrend innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung zu erfolgen und der Fristbeginn orientiert sich stets an der förmlichen Zustellung (gelber Umschlag).
Akteneinsicht wird nur den Organen der Rechtspflege gewährt, weshalb bereits zu diesem Zeitpunkt die Beauftragung eines Rechtsanwaltes angezeigt ist.
Eine Stellungnahme sollte stets erst nach der erfolgten Akteneinsicht stattfinden, da erst nach der Akteneinsicht der Betroffene und dessen Rechtsanwalt dem Vorwurf auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden entgegentreten können.
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