My City Miami -– € 900 Abmahnung der Kanzlei Jur-Law (Sebastian Wulf)

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Hintergrund der Abmahnschreiben von Jur-Law ist eine Urheberrechtsverletzung. Der Titel „My City Miami" der Künstler C. G. Project feat. EbGb by Carmen Geiss wurde illegal zum Filesharing angeboten. Dem Lizenzinhaber Andre Chmiel Consulting entstehen hieraus Schadensersatzansprüche in Höhe von € 250. Zusammen mit den Ermittlungs - und Gerichtsgebühren (€ 147), sowie anfallenden Rechtsanwaltskosten (€ 150) beläuft sich der zu zahlende Betrag auf € 547. Zuzüglich dazu fordert Jur-Law die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Ist die „My City Miami"-Abmahnung Betrug oder Abzocke?

Zwar enthält das Schreiben einen Rechenfehler - gefordert werden, trotz der oben aufgeführten Posten, fälschlicherweise € 947 - die Abmahnung an sich ist jedoch kein Betrug! 

Tatsächlich hat jemand den Upload durchgeführt und die Single im Rahem eines German Top 100 Single Charts-Containers zum Filesharing angeboten. Dies belegen Aufzeichnungen der Excipio GmbH, einem von Jur-Law zur Ermittlung eingeschalteten IT-Unternehmen.

Muss ich die € 547 an die abmahnende Kanzlei Jur-Law überweisen?

Nein. Zwar steht fest, dass ein Upload von „My City Miami" von Ihrem Anschluss erfolgt ist, unklar ist jedoch wer diesen durchgeführt hat. Solange diese essentielle Frage nicht geklärt ist, tun sie nichts in Eigenregie. Überweisen Sie nichts und schicken Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung los, bevor Sie einen Spezialanwalt mit der Klärung des Sachverhalts betraut haben. 

Der Anschlussinhaber haftet bei "My City Miami" Abmahnung nicht automatisch! 

Selbst wenn jemand aus Ihrer Familie „My City Miami" zum filesharing angeboten hat, bedeutet dies nicht, dass Sie als Anschlussinhaber dafür haften. Zu eine Inanspruchnahme auf Anwaltskosten oder Schadensersatz kommt es nur, wenn Sie selbst Täter waren oder eine Verletzung von Prüfungspflichten eine Störerhaftung rechtfertigt. Gegenüber Besuchern genügt dabei die einfache Anweisung, Uploads zu unterlassen, um seiner Prüfungspflicht nachzukommen. Eine Haftung für Kinder ist, bei zuvor ergangener Belehrung, nur denkbar, wenn diese nicht einsichtsfähig sind. Lebenspartner müssen ohne konkreten Anlass nicht ausdrücklich belehrt werden.

Wie Sie richtig auf die „My City Miami"-Abmahnung von Jur-Law regieren

Beauftragen Sie einen Spezialanwalt für Filesharing-Abmahnungen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Verteidigung nicht bereits daran scheitert, dass Ihr Anwalt sich mit der komplexen Materie des Urheberrechts nicht hinreichend auskennt. 

Die Anwaltskanzlei Hechler ist der richtige Ansprechpartner für Abgemahnte wegen der Single „My City Miami". Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de.


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