N-wealth.app – Betrug denkbar
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Auf n-wealth.app werden Anleger damit gelockt, dass ein intelligentes Computerprogramm mit dem Namen nWealth für sie Geld verdient.
Das angebotene Computerprogramm würde z.B. den Aktienmarkt beobachten und jederzeit kluge Entscheidungen treffen, wenn gekauft und verkauft werden soll.
Dabei würde künstliche Intelligenz eingesetzt, um intelligente Entscheidungen zu treffen.
Wer sich für das Computerprogramm entscheidet, muss aber dann ein nWealth-Konto eröffnen soll Kapital einzahlen.
Was für Anleger verlockend klingen mag, ist mit höchster Vorsicht zu genießen.
Denn zu n-wealth.app deutliche Warnung der Bafin
Bezüglich n-wealth.app hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen Warnhinweis veröffentlicht, da ohne ihre Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.
Wenn nach Eröffnung eines Handelskontos z.B. Differenzkontrakte (CFDs), etwa auf Aktien oder Finanzinstrumente gehandelt werden sollen, erfüllt dies den Tatbestand eines Eigenhandels nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Dafür muss ein Betreiber aber eine Genehmigung der BaFin haben.
Auch wer Kryptowerte-Dienstleistungen offeriert, benötigt nach der europäischen Verordnung über Märkte in Kryptowerte ((MiCAR) eine Lizenz der BaFin. Dies gilt nicht nur schon zum Betreiben einer Plattform für Kryptowerte-Dienstleistungen, sondern auch konkret für einen Handel in Kryptowährungen.
Hinweise für Betrug bei n-wealth.app
Es wird als Betreiber eine Nova Securities Ltd., Nicosia, Zypern, vorgespiegelt. Soweit auch eine Lizenznummer genannt wird, ist zu dieser Nummer zwar bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde von Zypern, der Cysec, eine Nova Securities Ltd. registriert. Diese steht aber nach den Erkenntnissen der BaFin in keinerlei Zusammenhang zu n-wealt.app bzw. n-wealth.com. Es handelt sich insoweit um einen Namens-bzw. Identitätsmissbrauch zu Lasten dieser Gesellschaft durch die Betreiber der Plattform.
Soweit es sich um eine zypriotische Betreibergesellschaft handeln soll, ist es auch nicht plausibel, dass unter Kontakt eine Adresse in Großbritannien angegeben wird.
Anleger werden somit über die tatsächliche Betreibergesellschaft in die Irre geführt.
Auch hat die Webseite n-wealth.app kein Impressum mit Angaben zu den Verantwortlichen.
Auch wurde bei der Registrierung der Domain auf einen Anonymisierungsdienst zurückgegriffen, womit die Betreiber versuchen, ihre Identität zu verbergen.
Möglichkeiten für Anleger von n-wealth.app
Wenn Sie über N Wealth Kapital investiert haben und Verluste erlitten haben, sind Sie nicht schutzlos.
Falls Wertpapierdienstleitungen, wie CFDs oder Forex-Geschäfte, ohne
Genehmigung der BaFin betreiben wurden, können ihnen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 i.V.m. § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zustehen.
Auch bei einem unerlaubten Ausführen von Wertpapierdienstleistungen, wie einem Handel von Kryptowährungen sind Schadensersatzansprüche denkbar.
Sofern Anleger über bestimmte Umstände, wie etwa die Betreibergesellschaft getäuscht werden, kommen Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB (Betrug) in Betracht.
Wenn Schwierigkeiten mit der Rückzahlung der von Ihnen eingezahlten Gelder auftreten oder die Auszahlung von Guthaben vom Handelskonto nicht möglich ist oder Sie der Ansicht sind, betrügerisch geschädigt geworden zu sein, sollten Sie möglichst bald rechtliche Hilfe zu suchen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet Ihnen an, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu analysieren und Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen zu unterstützen.
N-wealth.app mag auf den ersten Blick als eine attraktive und seriöse Handelsplattform erscheinen, aber die Warnung der BaFin und deren fehlende Lizenz sowie die mangelnde Transparenz und insbesondere die Täuschung über die wahre Betreibergesellschaft deuten auf ein betrügerisches Modell hin.
Anleger sollten äußerst vorsichtig sein und sich im Zweifel an eine im Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wenden, bevor sie Anlagen abschließen. Vertrauen Sie nicht ohne genaue Prüfung der Plattform N-Wealth.app, die nicht reguliert und unseriös ist.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Beratung und Vertretung von Geschädigten von Handelsplattformen im Bereich von CFDs, Forex und Kryptowährungen, spezialisiert. Wenn Sie schlechte Erfahrungen machen mussten, unterstützen wir Sie mit unserer Expertise.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 15.05.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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