Nabelschnurumschlingung übersehen – Ihr Patientenanwalt bei Geburtsschaden und Behandlungsfehler
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Nabelschnurumschlingung übersehen
Die Geburt eines Kindes ist ein hochemotionaler Moment – umso tragischer, wenn durch einen ärztlichen Fehler aus dem freudigen Ereignis ein Schicksalsschlag wird.
Eine häufig unterschätzte, aber medizinisch gut erkennbare Komplikation ist die Nabelschnurumschlingung. Wird sie übersehen oder zu spät erkannt, kann das zu einer Sauerstoffunterversorgung und bleibenden Schäden beim Neugeborenen führen.
In der Arzthaftung stellt sich dann die Frage: War der Verlauf unvermeidbar – oder hätte ein frühzeitiges Eingreifen das Kind vor einem Geburtsschaden bewahren können?
Die medizinische Bedeutung der Nabelschnurumschlingung
Bei einer Nabelschnurumschlingung liegt die Nabelschnur des Kindes ein- oder mehrmals um den Hals oder andere Körperteile.
Solche Umschlingungen sind keine Seltenheit und müssen nicht zwangsläufig gefährlich sein – solange sie frühzeitig erkannt und engmaschig überwacht werden. Kritisch wird es jedoch, wenn es zu einer Abklemmung der Blutversorgung kommt.
In diesen Fällen droht dem ungeborenen Kind eine sogenannte hypoxisch-ischämische Enzephalopathie – ein schwerer Sauerstoffmangel, der zu bleibenden Hirnschäden führen kann.
Der ärztliche Standard verlangt Reaktion – nicht Abwarten
Moderne CTG-Überwachung zeigt typische Muster bei einer Nabelschnurkomplikation. Zu den Warnzeichen gehören variable Dezelerationen, plötzliche Herzfrequenzabfälle und fehlende Erholungsphasen.
Werden solche Befunde übersehen, falsch eingeordnet oder nicht rechtzeitig mit einem Kaiserschnitt reagiert, kann das einen groben Behandlungsfehler darstellen.
Die Rechtsprechung verlangt, dass bei anhaltend pathologischem CTG rasch gehandelt wird – das bloße Zuwarten kann rechtlich nicht gerechtfertigt werden.
Juristische Einordnung: Behandlungsfehler mit Beweislastumkehr
Wird eine Nabelschnurumschlingung im CTG oder bei der klinischen Untersuchung nicht erkannt oder bleibt trotz auffälliger Werte ohne Konsequenz, liegt ein klassischer Behandlungsfehler vor.
Wurden medizinische Standards missachtet, kann dies zu einer Umkehr der Beweislast führen. Dann muss das Krankenhaus beweisen, dass der Schaden auch bei korrektem Handeln eingetreten wäre – was in der Praxis selten gelingt.
Für die betroffenen Familien bedeutet dies eine deutliche rechtliche Stärkung.
Ihr Patientenanwalt für Geburtsschäden
Wenn Ihr Kind nach der Geburt bleibende Schäden aufweist und die Ursache unklar erscheint, sollten Sie eine medizinrechtliche Prüfung unbedingt in Betracht ziehen.
Als Fachanwälte für Medizinrecht und spezialisierte Patientenanwälte vertreten wir bundesweit Eltern, deren Kinder durch Fehler bei der Geburt geschädigt wurden. Wir analysieren die Behandlungsunterlagen, holen medizinische Stellungnahmen ein und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch – mit Sensibilität und Entschlossenheit.
Patientenanwalt Freihöfer – Ihre spezialisierte Kanzlei bei Geburtsschäden
Ihr Experte für Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Geburtsschäden
Wenn bei der Geburt eines Kindes ein Schaden entsteht, sei es für das Neugeborene oder die Mutter, stellt dies eine tiefgreifende Tragödie für die gesamte Familie dar. Ärztliche Behandlungsfehler während des Geburtsvorgangs können schwerwiegende und dauerhafte Folgen nach sich ziehen, die das Leben von Kind und Mutter für immer verändern.
Bereits geringfügige Fehler während der Geburt können zu irreversiblen Schäden, wie beispielsweise einem Hirnschaden, führen. In solchen Fällen bleibt das Kind oft ein Leben lang pflegebedürftig. Diese schreckliche Situation bringt für die betroffene Familie nicht nur immense psychische Belastungen mit sich, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen.
Die finanziellen Auswirkungen eines Geburtsschadensverfahrens können schnell in die Millionen gehen. Gerade in diesem hochkomplexen Bereich mit seinen weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen ist es unerlässlich, einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben.
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Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Christoph Theodor Freihöfer
Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt
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Häufige Fragen - FAQ
Ich bin rechtsschutzversichert. Entstehen mir trotzdem Kosten?
Gibt es Kosten, die ich selbst tragen muss?
Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Vertrag meistens ein Selbstbehalt in Höhe von 100 bis 250 Euro besteht, welcher von Ihnen getragen werden muss.
Kommen Kosten für die Anforderung der Patientenakte auf mich zu?
Zu Beginn des Mandats fordern wir von den beteiligten Ärzten und Krankenhäusern Kopien Ihre Patientenakte an. Hierfür dürfen die Ärzte und Krankenhäuser für die erste Kopie der Patientenakte keine Kosten in Rechnung stellen.
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Wir nehmen Gerichtstermine persönlich deutschlandweit wahr, damit Sie vor Gericht von dem Ihnen bekannten Anwalt Ihres Vertrauens vertreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisekosten grundsätzlich nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
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