Nach Anruf Abo?! Firmenscout24 EU Marketing AG – Inkasso-Schreiben der City Inkasso + Culpa Inkasso GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Abo per Telefonanruf?! –  Firmenscout24 (Inkasso durch City Inkasso GmbH bzw. Culpa Inkasso GmbH)


Hinter Firmenscout24 steckt die EU Marketing AG, welche uns bereits aus der Vergangenheit für diverse Kaltakquise-Fälle bekannt ist, durch welche die Betroffenen nach einem Telefonanruf sich in teuren Aboverträgen wieder fanden.

Welche Masche steckt dahinter?

Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten Anrufe.

Betroffene berichten uns, dass sie davon ausgegangen seien mit einem Mitarbeiter von google zu reden und es ginge um entsprechende Werbung. Und ehe sich der Angerufene versieht, hat er meist unbewusst einen Vertrag mit Firmenscout24 abgeschlossen. 

Das vorausgehende Telefonat wird dabei per Tonband aufgezeichnet. Hier sollte Ihnen bewusst sein, dass Tonbandmitschnitte zu Beweiszwecken beispielsweise eines etwaigen Vertragsschlusses genutzt werden können. So könnte ein geäußertes „Ja“ als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet werden.

Betroffene erhalten nun Rechnungen von Firmenscout24 für die angebliche Eintragung in ein Firmenverzeichnis. 

Die Höhe der Rechnung kann von 550,- Euro und 850- Euro variieren. 

Zahlt man diese Rechnung nicht, so wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet, namentlich die City Inkasso GmbH aus Leverkusen oder in manchen uns bekannten Fällen auch die Culpa Inkasso GmbH.


Was ist zu tun?

Zahlen Sie keinesfalls die Rechnung ungeprüft, da einmal gezahlte Beträge nur schwer wieder zurückzufordern sind. Es bestehen sehr gute Verteidigungschancen. 

Es bestehen bereits erhebliche Zweifel an dem wirksamen Zustandekommen des vermeintlichen Vertrages mit Firmenscout24. Dies müsste die GmbH z. B. durch Vorlage eines Telefonmitschnitts belegen. Zudem gilt es zu prüfen, ob sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen. Insoweit könnte Ihnen auch zukünftig ein Unterlassungsanspruch gegen die Firma zustehen und durchzusetzen sein.

Bei einem derartigen Vertrag per Telefon handelt es sich unter Umständen auch um ein Fernabsatzgeschäft, weshalb ein etwaiger Vertrag binnen einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden kann. Dies muss allerdings im Einzelfall geprüft werden.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand. Sep.19



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