Nach Einbruch: HASPA muss vollen Wert des Schließfachinhalts ersetzen

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Weitere 100.000 Euro Schadensersatz muss die Sparkasse Hamburg (Haspa) nach dem Tresoreinbruch in der Filiale Norderstedt an einen Bankkunden zahlen. Im Jahr 2021 war ein Schließfach eines Bankkunden ausgeräumt worden, nachdem sich bis heute unbekannte Täter Zugang zum Tresorraum verschafft hatten. Insgesamt 120 Schließfächer konnten geöffnet werden. Da die Haspa in ihren Vertragsunterlagen die maximale versicherte Summe von 40.000 Euro festgelegt hatte, weigerte sie sich, den teils deutlich höheren Einlagewert ihrer Kunden auszugleichen, die dann in größerer Zahl ihre Ansprüche an einen Rechtsdienstleister abtraten.  


So stand in einem zuletzt vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Fall ein Schaden von 140.000 im Raum, vorgerichtlich hatte die Haspa aber nur die vereinbarten 40.000 gezahlt. Das vorgerichtliche Verfahren endete, weil die Bank zu keinen weiteren Zugeständnissen bereit war.


Im Verfahren wurde die Hamburger Sparkasse verurteilt, die komplette Schadenssumme zu begleichen. Das Landgericht machte es sich dabei nicht einfach und begründete den Anspruch des Klägers im Rahmen einer 36-seitigen Klagebegründung. Das Gericht beschränkte dabei den Schadenersatzanspruch des klagenden Bankkunden nicht auf die vertraglich fixierte Garantiesumme, sondern auf den Gesamtschaden.


Rechtsanwalt Fabian Fritsch: „Durch AGBs den allgemeinen Wert von Schließfachinhalten zu standardisieren, ist demnach vielleicht zulässig, aber eben nicht unbedingt bindend. Der Hamburger Jurist empfiehlt allen Opfern des Haspa-Tresoreinbruchs gegen diese vermeintliche Unterversicherung vorzugehen und um den wahren Wert des Schließfacheinbruchs zu streiten.


Gegen das Urteil hat die Bank Rechtsmittel eingelegt - es ist also noch nicht rechtskräftig.


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