Nachlasspfleger AKTUELL

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1.Wer ist der Nachlasspfleger

Ein Nachlasspfleger ist eine Person, die vom Nachlassgericht bestellt wird, um den Nachlass eines Verstorbenen zu verwalten und zu sichern, wenn es keine anderen gesetzlichen Erben oder Testamentsvollstrecker gibt oder wenn diese nicht handlungsfähig sind. Der Nachlasspfleger hat die Aufgabe, den Nachlass des Verstorbenen zu sichern, zu inventarisieren und gegebenenfalls zu verwalten, bis die gesetzlichen Erben oder Testamentsvollstrecker gefunden oder benannt werden.

2. Was macht der Nachlasspfleger

Die Aufgaben des Nachlasspflegers umfassen unter anderem die Sicherung und Inventarisierung des Nachlasses, die Prüfung und Begleichung von Schulden des Verstorbenen sowie die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten. Es kommt darauf an, welche Aufgaben das Gericht dem Nachlasspfleger überträgt. Der Nachlasspfleger ist auch dafür verantwortlich, den Nachlass zu verwalten, bis die Erben oder Testamentsvollstrecker gefunden oder benannt werden. Wenn es keine Erben oder Testamentsvollstrecker gibt oder diese nicht handlungsfähig sind, kann der Nachlasspfleger auch beauftragt werden, den Nachlass zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten.

3. Wer sorgt dafür, dass es einen Nachlasspfleger gibt

Ein Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht bestellt und erhält von diesem auch seine Aufgaben. Die Bestellung erfolgt in der Regel auf Antrag von Gläubigern des Verstorbenen oder von Personen, die ein Interesse am Nachlass haben, wie zum Beispiel Verwandte, Banken oder Testamentsvollstrecker. In der Regel wird ein Nachlasspfleger nur dann bestellt, wenn es keine anderen Erben oder Testamentsvollstrecker gibt oder wenn diese nicht handlungsfähig sind.

4. Welche Pflichten hat der Nachlasspfleger

Der Nachlasspfleger ist verpflichtet, seinen Aufgaben gewissenhaft nachzukommen und den Nachlass sorgfältig zu verwalten. Er muss dabei die Interessen der unbekannten Erben berücksichtigen und darf keine einseitigen Entscheidungen treffen. Er hat auch eine Treuepflicht gegenüber den Erben und darf keinen eigenen Vorteil aus seiner Tätigkeit ziehen.

5. Wer wird Nachlasspfleger

Die Tätigkeit als Nachlasspfleger erfordert in der Regel fundierte Kenntnisse im Bereich des Erbrechts und der Vermögensverwaltung. Aus diesem Grund werden Nachlasspfleger nur von Gerichten eingesetzt.

6. Welche Funktion hat der Nachlasspfleger

Insgesamt ist der Nachlasspfleger eine wichtige Person, die dazu beiträgt, den Nachlass eines Verstorbenen zu sichern und zu verwalten. Die Bestellung eines Nachlasspflegers kann in Fällen, in denen es keine anderen Erben oder Testamentsvollstrecker gibt oder diese nicht handlungsfähig sind, sinnvoll sein, um den Nachlass zu sichern und gegebenenfalls zu verwerten.


Bei Fragen:


Rechtsanwalt Dirk Wittstock

Fachanwalt für Erbrecht

Tel:  0159-06380406


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