National Bank AG: Immobiliendarlehensverträge jetzt ablösen und vom Zinsniveau profitieren!

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Rechtsprechung des BGH macht attraktiven Ausstieg möglich

Der Bundesgerichtshof hat in vielen Verfahren bereits Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen für fehlerhaft und damit ungültig erklärt. Für Darlehensnehmer bedeutet die harte Linie des höchsten deutschen Gerichts die Widerrufbarkeit seit Jahren laufender Verträge. Schätzungen zufolge sind 80% der im Bundesgebiet kursierenden Belehrungsformulare fehlerhaft und damit potentiell ungültig. In Zeiten historisch niedriger Zinsen an den Geldmärkten eröffnet sich Darlehensnehmern die Chance, alte Verträge zu aktuell historisch attraktiven Konditionen umzuschulden. Da die im Kündigungsfall zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen des Widerrufs entfällt, steht dem Ausstieg auch keine teure Strafzahlung im Wege. Darlehensnehmern bietet sich damit die Möglichkeit, tausende Euro an Zinsen zu sparen!

Hintergrund der für Kreditinstitute wie die National Bank AG zum finanziellen Fiasko ausufernden Rechtsprechung, ist die mangelhafte Umsetzung der seit dem 1. November 2002 für Banken bestehenden Pflicht, Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Gerichtlich beanstandet wurden unter anderem gravierende Verstöße gegen das gesetzliche Deutlichkeitsgebot, welches die Verständlichkeit der Belehrungsformulare für den juristischen Laien gewährleisten soll.

Banken haben nun also die Konsequenzen der nachlässigen Arbeit ihrer Rechtsabteilungen zu tragen und müssen Kunden, die noch jahrelang verpflichtet wären, ihre Verträge abwickeln. 

Für Mitte 2016 angekündigte Gesetzesänderung könnte Ende des „Widerrufsjokers” bedeuten

Der Bundesrat hat indes bereits eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, deren Umsetzung zu einer drastischen Verkürzung des bisher unbegrenzt auszuübenden Widerrufsrechts führen würde.

Stichtag wäre der 21. Juni 2016 – nach diesem Datum wären zwischen 2002 und 2010 geschlossene Verträge nicht mehr widerrufbar. Die Lobby der Kreditinstitute hat hier offenbar ganze Arbeit geleistet, um den durch ausfallende Zinszahlungen entstehenden finanziellen Schaden zu begrenzen. Darlehensnehmer müssen sich möglicherweise beeilen!

Ihr Vertrag bei der National Bank AG könnte noch widerrufbar sein!

Uns vorliegende Widerrufsbelehrungen der National Bank AG sind stellenweise fehlerhaft. Die Verträge könnten damit widerrufbar sein, stets bleibt jedoch die Prüfung des jeweiligen Einzelfalles abzuwarten.

Einseitige Darstellung zur Rückgewährpflicht in Formularen der National Bank AG

Unter der Überschrift „Widerrufsfolgen” wird der Darlehensnehmer darauf hingewiesen, dass er nach einem Widerruf das ausgezahlte Darlehen zurückzuzahlen habe. Dass aber auch die Bank selbst alle vom Darlehensnehmer erhaltenen Zahlungen nach einem Widerruf zurück zu gewähren hat, wird nicht angesprochen. So bleibt es bei einer unvollständigen Darstellung, die geeignet ist dem Verbraucher ein gänzlich falsches Bild der Rechtslage zu verschaffen. Er zieht nämlich im Zweifel falsche Rückschlüsse über den Verbleib seiner Zahlungen.

Einseitige Fristsetzung zur Rückgewähr in Formularen der National Bank AG

Weiterhin findet sich auch eine Bestimmung zur 30-tägigen Rückgewährfrist nur für den Darlehensnehmer. Die Bank, so suggeriert die Belehrung, ist an keine Frist gebunden. Da die Bank selbstverständlich auch der gesetzlichen Frist unterliegt, wird hier erneut unvollständig informiert. Erneut birgt die Belehrung auch die Gefahr, dass der Darlehensnehmer falsch schlussfolgert. Das ist nicht hinnehmbar.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Prüfung Ihrer Unterlagen durch Experten

Darlehensnehmer die einen Widerruf erwägen, sollten ihre Vertragsunterlagen Experten zur Prüfung vorlegen. Ein Widerruf erfordert eine umfangreiche Vorbereitung mit umfassender rechtlicher Aufarbeitung des jeweiligen Einzelfalls und sollte daher stets professionell angegangen werden.

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir bei Werdermann | von Rüden Ihnen eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Unterlagen an. Nähere Informationen finden Sie hier:


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