SKG Bank – Alte Immobiliendarlehensverträge jetzt ablösen und vom Zinsniveau profitieren!

  • 3 Minuten Lesezeit

Noch bis zum 21. Juni. Mit Werdermann | von Rüden.

Fehlerhafte Belehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen machen Widerruf nach Jahren möglich

Kreditinstitute sind seit dem 1. November 2002 verpflichtet, Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Dazu ist eine schriftliche Widerrufsbelehrung auszuhändigen, die umfassend und eindeutig gestaltet sein soll. Vielfach haben Gerichte aber festgestellt, dass Belehrungstexte nicht den vom Gesetzgeber festgesetzten Anforderungen entsprechen: Belehrungen seien teilweise zu vage formuliert, schon die äußere Gestaltung lasse vielfach zu wünschen übrig, urteilten zahlreiche Instanzgerichte. Auch der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung bereits mehrfach an und erklärte Widerrufsbelehrungen für ungültig.

Höchstrichterliche Rechtsprechung macht unerwarteten Ausstieg möglich

Für Darlehensnehmer eröffnet sich aufgrund dieser Rechtsprechung die Möglichkeit, ihr Immobiliendarlehen noch nach Jahren zu widerrufen – denn: Wird eine Widerrufsbelehrung für ungültig erklärt, hat die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Ein Ausstieg aus dem Vertrag durch Widerruf ist damit noch heute möglich und die im Kündigungsfall vorgesehene Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht zu zahlen.

Für Darlehensnehmer die mit den aktuell rekordverdächtig niedrigen Zinsen an den Geldmärkten liebäugeln, lohnt sich also eine Überprüfung ihrer Verträge auf Fehlerhaftigkeit. Ein Neuabschluss zu günstigeren Konditionen könnte ohne Aufwand möglich sein. Hier sind tausende Euro an Zinsersparnis drin!

Widerrufsrecht nach Gesetzesänderung drastisch verkürzt

Zwischen 2002 und 2010 geschlossene Verträge sind nach einem kürzlich verabschiedeten Gesetz nur noch bis Mitte 2016 widerrufbar. Zum Stichtag 21. Juni endet das nach bisheriger Rechtslage „ewige“ Widerrufsrecht zu den entsprechenden Verträgen. Der Gesetzesänderung ging eine intensive Lobbyarbeit der Kreditinstitute voraus, die offenbar zum Erfolg führte. Von offizieller Seite wird die Gesetzesänderung mit dem Bedürfnis nach mehr Rechtssicherheit begründet. Faktisch werden hier Verbraucherrechte gravierend verkürzt. Die Zeit drängt für Darlehensnehmer.

Verträge der SKG Bank könnten noch widerrufbar sein! Jetzt prüfen lassen!

Uns vorliegende Verträge der SKG Bank enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die Verträge sind damit potenziell widerrufbar. Eine Prüfung durch unsere Experten bleibt jedoch stets abzuwarten. Im Folgenden werden einige typische Fehler der Belehrungen dargestellt.

SKG Bank bestimmt Beginn der Widerrufsfrist zu ungenau und benachteiligt Darlehensnehmer

In den Belehrungen der SKG Bank heißt es: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Diese Formulierung legt dem Leser nahe, dass der Beginn der Widerrufsfrist noch von anderen Faktoren als dem bloßen Erhalt der Widerrufsbelehrung abhängig sein könnte. Ob das tatsächlich der Fall ist und welche Voraussetzungen dann erfüllt sein müssten, bleibt aber völlig unklar. Insofern gerät die Belehrung der SKG Bank schon an dieser Stelle eindeutig in Konflikt mit dem gesetzlichen Deutlichkeitsgebot. Ihre Gültigkeit ist zweifelhaft.

Einseitiger Hinweis auf Rückgewährpflicht in den Belehrungen der SKG Bank 

Die Bank weist in ihren Belehrungen nur auf die dem Kunden nach einem Widerruf entstehende Pflicht zur Rückgewähr der bereits ausgezahlten Darlehenssumme hin. Dass auch sie selbst als Kreditinstitut dem Kunden zur Rückzahlung aller von diesem erhaltenen Zahlungen verpflichtet ist, wird mit keinem Wort erwähnt. Die Belehrung bleibt insofern unvollständig. Das ist nicht mit den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Vollständigkeit der Widerrufsbelehrungen zu vereinbaren. Zudem wird dem Darlehensnehmer die tatsächliche Rechtslage verschleiert, er muss davon ausgehen, die Bank unterliege keiner Pflicht zur Rückgewähr. Ein solches Ergebnis ist nicht hinnehmbar, da der Darlehnsnehmer ein falsches Bild der Rechtslage erhält.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte - Widerruf Ihres Darlehens durch unsere Experten

Ihnen als durch die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung benachteiligtem Darlehensnehmer empfehlen wir eine umgehende Konsultation unserer im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts erfahrenen Experten. Gemeinsam werden wir einen schnellen Weg aus Ihrem unattraktiven Darlehensvertrag finden!

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  2. Wir sagen Ihnen wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
  4. Wir sagen Ihnen was die Rechtsdurchsetzung kostet
  5. Wir sagen Ihnen wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen

Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes von Rüden

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten