Nebenklage kann auch Freispruch fordern - Expertenbeitrag

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Opfer einer Straftat können sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen. Unter den Voraussetzungen des § 397a StPO ist dem Opfer auf Kosten der Staatskasse ein Anwalt beizuordnen. Der Opferanwalt kann für seine Mandanten beispielsweise Akteneinsicht nehmen und eine Aufzeichnung auf Bild-Ton-Träger beantragen.

Die Nebenklage hatte einige Anträge mit dem Ziel, die strafrechtliche Verantwortlichkeit ihres Pflegekindes nach § 3 JGG zu verneinen und wollte einen Freispruch des Kindes erreichen.

Früher ist die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass ein Nebenkläger keinen Freispruch des Täters fordern dürfe. Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof nun korrigiert.

Der Nebenkläger befindet sich nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs in einer "selbstständigen Stellung"und somit auf die dem Gericht von Amts wegen obliegende Amtsaufklärungspflicht hinwirken kann.

Mit Beschluss vom  01.09.2020 (Az. 3 StR 214/20) hat der Bundesgerichtshof ein Urteil eines Landgerichts aufgehoben, welches die Beiordnung als Nebenkläger aufgehoben hatte. Ein 14 Jahre alter Jugendlicher hatte versucht, seine schlafenden Pflegeeltern zu erstechen und diese dabei erheblich verletzt.

Der Bundesgerichtshof begründete die Auffassung damit, dass nach § 397 StPO den Nebenklägern viele Verfahrensrechte zustehen würden, ohne auf einen bestimmten Zweck begrenzt zu sein.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen hat in 23 Jahren viele Opferfälle persönlich erfolgreich vertreten.

Die frühere Vorstellung von derdoppelt besetzten Anklagerolle im Nebenklageverfahren wurde aufgegeben. Die Nebenklage ist nicht mehr nur auf die Bestrafung des Täters beschränkt.


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