Negative Arzt-Bewertung bei jameda.de

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Arztbewertungsportale - negative Arzt-Bewertung auf jameda.de

Das Portal Jameda.de bietet Patienten und anderen die Möglichkeit, Ärzte mit Freitexten und Noten zu bewerten. Für viele Patienten stellen derartige Arztbewertungsportale eine aufschlussreiche Möglichkeit dar, um sich über Ärzte zu informieren, ohne zuvor eigene Erfahrungen mit dem Arzt zu machen. Daher ist der gute Ruf eines Arztes in Portalen wie Jameda heutzutage wichtiger denn je.

Grenzen der Zulässigkeit von negativen Bewertungen

Dem Interesse an der freien Meinungsäußerung und dem Informationsinteresse des Patienten steht das Persönlichkeitsrecht des Arztes bzw. dessen Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, das auch für Selbständige gilt, entgegen. Nicht jede Meinung, die auf einem Bewertungsportal geäußert wird, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Unzulässig sind die Schilderung von unwahren Tatsachenbehauptungen oder das Zitieren von Äußerungen, die der Arzt nicht oder nicht dergestalt getätigt hat. Ebenso unzulässig sind Meinungsäußerungen, denen ein Anknüpfungspunkt fehlt oder Äußerungen, bei denen die Verächtlichmachung des Arztes im Vordergrund steht. Strafbare Äußerungen wie Beleidigungen, üblen Nachrede oder Verleumdung sind selbstverständlich ebenso wenig erlaubt.

Negative Bewertung auf Jameda - was tun?

Wenn Sie Arzt sind und Sie eine schlechte Bewertung auf Jameda stört, zögern Sie nicht und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 - 18 68 66 täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. vertritt zahlreiche Ärzte bundesweit und hilft Ihnen gerne.


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