Negative Yelp-Bewertung löschen

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Negative Bewertungen können sich geschäftsschädigend auswirken. Weil Bewertungen anonym abgegeben werden können, enthalten die Kommentare oft drastische und überzogene Formulierungen, wenn nicht sogar Beleidigungen. Derartige Bewertungen sollten Betroffene löschen lassen. Denn Kundenbewertungen sind das wichtigste Entscheidungskriterium beim Online-Shopping

Yelp ist ein Unternehmens-Bewertungsportal, das in 32 Ländern vertreten ist

Yelp bietet eine Suchfunktion an, mit der man Geschäfte in einem bestimmten, anhand einer Postleitzahl vorgegebenen Gebiet findet. Aus den einzelnen Bewertungen bildet Yelp eine Gesamtpunktebewertung. Die Yelp-Nutzer können sich außerdem in einem Forum austauschen und Unternehmen kostenpflichtig Anzeigen schalten, um beispielsweise auf Suchergebnis-Seiten angezeigt zu werden.

Welche Bewertungen sind unzulässig?

Zunächst muss geprüft werden, ob es sich bei der jeweiligen Bewertung um eine Meinungsäußerung oder um eine Tatsachenbehauptung handelt.

Denn Meinungsäußerungen sind zulässig und genießen den Schutz aus Art.5 GG.

Tatsachenbehauptungen sind dem Beweis zugänglich.

Ob beispielsweise die Behauptung „In der Bar gibt es keine Toiletten“ wahr oder unwahr ist, lässt sich beweisen. Ist diese Tatsachenbehauptung unwahr, besteht der Löschungsanspruch unproblematisch. Bewertungen mit inhaltlich falschen Tatsachenbehauptungen sind immer unzulässig.

Meinungen sind demgegenüber keinem Beweis zugänglich, da sie durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt sind.

Dem Recht auf freie Meinungsäußerung steht das Recht des von einer Äußerung Betroffenen auf Schutz seiner Persönlichkeit aus Art. 1 I, Art. 2 I GG und bei Unternehmen das Recht am ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb aus Art. 12 i. V. m. Art. 19 III GG gegenüber. Im Rahmen einer Gesamtabwägung der wiederstreitenden Interessen ist festzustellen, ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt.

Sofern es sich jedoch um eine reine Schmähkritik handelt, in der die Auseinandersetzung in der Sache keine Rolle mehr spielt, so ist eine solche Äußerung nicht mehr von der Meinungsfreiheit geschützt.

Noten-, Sterne- oder Punktebewertungen sind nach Auffassung der Rechtsprechung Meinungsäußerungen (BGH Urteil vom 23.06.2009, Az. VI ZR 196/08), da sie auf einer eigenen Stellungnahme des Bewertenden beruhen. Es ist aber eine wahre Tatsachengrundlage für eine zulässige Punktebewertung erforderlich.

Der Bewertende muss darlegen können, dass er beispielsweise Dienstleistungen, die er bewertet auch tatsächlich in Anspruch genommen hat. Beruht die Punktevergabe also auf unwahren Tatsachen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter den Schutzinteressen des Betroffenen zurück. Dann besteht auch ein Anspruch auf Löschung dieser Punktebewertung. In dem Fall verletzt auch die Punktebewertung den Betroffenen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Yelp ist nicht verpflichtet, die von den Nutzern erstellten Bewertungen vor der Veröffentlichung auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Sobald aber Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt wird – also z. B. dann, wenn Sie Yelp zur Löschung auffordern und die Gründe erläutern – und diese Bewertung dennoch nicht von der Website gelöscht wird, macht Yelp sich haftbar (BGH Urteil vom 01.03.2016 Az. VI ZR 34/15).

Wie lösche ich ieine negative Bewertung?

Die Bewertung muss zunächst beweissicher dokumentiert werden. Hierzu können Screenshots angefertigt werden.

Es ist grundsätzlich nicht möglich, gegen den Verfasser der Bewertung vorzugehen, denn ein Anspruch auf Auskunft der Daten gegen den Betreiber des Bewertungsportals besteht nicht (BGH VI ZR 345/13).

Eine Ausnahme bilden solche Fälle, bei denen der Inhalt der Äußerung einen Straftatbestand wie z. B. eine Beleidigung gem. § 187 StGB erfüllt. Dann sollte Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet werden. Die Staatsanwaltschaft wird dann Ermittlungen einleiten und über die Ermittlungsakten können die Daten in Erfahrung gebracht werden.

Wenn Sie also eine bestimmte Bewertung als unangebracht melden, wird Yelp den Bewertenden zunächst zur Stellungnahme auffordern. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist aus, wird die beanstandete Bewertung gelöscht. Ansonsten wird die Stellungnahme des Bewertenden an Sie weitergeleitet und gegebenenfalls werden von Ihnen Nachweise gefordert.

Erfahrungsgemäß ist es sinnvoller, einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen, Yelp zur Löschung des Beitrags aufzufordern. In einem solchem Fall sind die Bewertungsportale eher dazu bereit, schnell zu handeln und die Bewertung zumindest vorläufig von der Website zu löschen.

Sollten Sie eine negative Bewertung ausfindig machen, so beauftragen Sie am besten einen spezialisierten Rechtsanwalt/in mit der Angelegenheit. Oft lässt sich dagegen im Sinne einer Löschung vorgehen, indem unter sorgfältiger juristischer Argumentation die Betreiber der Portale zur unverzüglichen Löschung aufgefordert werden. Sollte dem Löschungsbegehren nicht nachgegangen werden, kann ein Unterlassungsanspruch gerichtlich mit dem Inhalt geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg ist spezialisiert im Internet-Medienrecht und steht Ihnen bundesweit zur Verfügung. Rufen Sie uns ganz einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail.


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