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Netflix und Spotify: Preisanpassungsklauseln illegal!

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Hintergrund der Gerichtsentscheidung

Der 23. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin hat in seinen kürzlich verkündeten Berufungsurteilen die Berufungen der zwei führenden Streaming-Anbieterinnen Netflix und Spotify gegen Urteile des Landgerichts Berlin zurückgewiesen und somit die Urteile des Landgerichts bestätigt.

Klagen wegen Preisanpassungsklauseln in AGB

Den Urteilen des Landgerichts Berlin lagen Klagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen Netflix und Spotify zugrunde. Diese Klagen zielten darauf ab, Netflix und Spotify die weitere Verwendung ihrer Preisanpassungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu untersagen.

Netflix und Spotify hatten in ihren AGB Klauseln formuliert, die ihnen das Recht einräumten, die Preise für ihre Abonnement-Angebote einseitig nach billigem Ermessen zu ändern, angeblich um gestiegene Gesamtkosten auszugleichen.

Urteile des Landgerichts Berlin

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Mit Urteilen vom 16. Dezember 2021 und 28. Juni 2022 untersagte das Gericht den Streaming-Anbieterinnen Netflix und Spotify die weitere Verwendung dieser Klauseln im Geschäftsverkehr mit Verbraucher:innen.

Netflix und Spotify legten gegen diese Entscheidungen Berufung ein.

Auch Kammergericht gegen Netflix und Spotify

Der 23. Zivilsenat des Kammergerichts hat nun die Entscheidungen des Landgerichts bestätigt. Die Begründung hierfür basiert im Wesentlichen darauf, dass es den Streaming-Anbieterinnen Netflix und Spotify an einem berechtigten Interesse fehle, sich einseitig das Recht zur Preisanpassung vorzubehalten.

Das Kammergericht argumentiert, dass es für Netflix und Spotify ohne erheblichen Aufwand möglich wäre, die Nutzer:innen bei jeder Nutzung des Dienstes um Zustimmung zu einem erhöhten Preis zu bitten. Bei mangelnder Zustimmung hätten Netflix und Spotify das Recht, das Vertragsverhältnis zu kündigen. Darüber hinaus verstoßen die Klauseln gegen das allgemein gültige Gebot der Reziprozität für Preisanpassungsklauseln. Das bedeutet, dass Netflix und Spotify das Recht zur Preiserhöhung bei steigenden Kosten haben, sich jedoch nicht dazu verpflichten, die Preise bei sinkenden Kosten zu senken.

Rechtskräftigkeit der Urteile und Möglichkeit der Beschwerde

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Senat des Kammergerichts hat die Revision zum Bundesgerichtshof allerdings nicht zugelassen. Für Netflix und Spotify besteht jedoch noch die Möglichkeit, gegen die Nichtzulassung der Revision innerhalb eines Monats nach formeller Zustellung der Urteile Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Unser Rat

Nutzer:innen von Streaming-Diensten sollten deren AGB genau im Auge behalten. Oft werden Formulierungen verwendet, die sich im Nachhinein als unzulässig herausstellen. Sie sind damit von Anfang an nichtig. An ihre Stelle treten die geltenden Gesetze. Das Kammergericht hat Netflix und Spotify aber auch einen Ausweg aufgezeigt. Bitten sie Nutzer:innen bei jeder Preiserhöhung um deren Zustimmung, ist eine Preiserhöhung vertragsgemäß. Sich verweigernden Kund:innen kann ohne Weiteres ordnungegemäß gekündigt werden. Preiserhöhungen von Netflix, Spotify und anderen Streaming-Anbieterinnen sind damit weiter möglich.

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(Quelle: Pressemitteilung Kammergericht, Urteile vom 15. November 2023, Aktenzeichen 23 U 15/22 und 23 U 112/22)

Foto(s): Midjourney (Prompt: Lars Rieck)

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