Neu für Ihre Rechtstipp-Bilder: Verlinkungen, Beschreibungstexte und mehr

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Neu für Ihre Rechtstipp-Bilder: Verlinkungen, Beschreibungstexte und mehr
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion

Fotos ziehen die Blicke auf sich. Sie wecken Emotionen, rufen Assoziationen hervor und vermitteln manche Inhalte besser als ein Text. Ab sofort können die Bilder in Ihren Rechtstipps sogar noch mehr. Wir stellen Ihnen die Funktionen im Detail vor, die wir auf Ihren Wunsch hin gerne realisiert haben.

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Steckt etwas hinter dem Bild?

Fotografien und Grafiken mit Tiefgang: Sowohl das Titelbild als auch Bilder, die Sie in den Beitragstext integrieren, lassen sich jetzt verlinken. Damit können Sie die Leser gezielt zu weiterführenden Information lotsen – wie z. B. zu themenverwandten Rechtstipps oder zu Ihrer Kanzleihomepage.

Neu für Ihre Rechtstipp-Bilder: Verlinkungen, Beschreibungstexte und mehr

Navigieren Sie wie gewohnt in Ihrem anwalt.de-Konto in den Bereich „Rechtstipps“ und öffnen Sie den gewünschten Beitrag. Wählen Sie ein Bildelement aus. 

Um einen Link zu hinterlegen, klicken Sie in dem Bild auf das Stiftsymbol rechts oben.

Neu für Ihre Rechtstipp-Bilder: Verlinkungen, Beschreibungstexte und mehr

Ein Dialogfenster erscheint, in dem Sie verschiedene Einstellungen vornehmen können. Tragen Sie im URL-Feld den gewünschten Link ein. 

Wenn sich das Linkziel in einem neuen Tab öffnen soll, setzen Sie einfach den entsprechenden Haken.

Lassen Sie jeden die Sprache der Bilder verstehen

Denken Sie bei der Bebilderung Ihrer Rechtstipps auch an Ratsuchende, die visuelle Elemente nur mit der technischen Unterstützung durch Screenreader wahrnehmen können. Ebenso sind manche Leser mit einem sehr niedrigen Datenvolumen im Netz unterwegs. Wieder andere haben bewusst das Anzeigen von Bildern im Web deaktiviert.

Für diese Nutzer können Sie einen Alternativtext hinterlegen, der in wenigen Worten zusammenfasst, was auf dem Bild zu sehen ist. Handelt es sich z. B. um ein Porträtfoto, schreiben Sie am besten den Namen der abgebildeten Person. Ist es eine Informationsgrafik? Dann notieren Sie deren wichtigste Aussage.

Der Alternativtext wird ebenfalls im Dialogfenster, das sich hinter dem Stiftsymbol verbirgt, eingetragen und dort in dem Feld „ALT-Text“ festgehalten. Er kann bis zu 125 Zeichen umfassen.

Sie möchten weiterführende Informationen oder eine kurze Erklärung zum Bild hinzufügen, ähnlich einer Bildunterschrift? Dafür können Sie nun den sogenannten Title-Text verwenden. Er wird eingeblendet, wenn der Leser mit der Maus über das Foto oder die Grafik fährt.

Auch die Suchmaschinen werten Title-Texte als wertvolle Ergänzung und behandeln solche Bilder deshalb meist bevorzugt. Nutzen Sie gleichfalls das Dialogfenster hinter dem Stiftsymbol, um den Title-Text mit bis zu 125 Zeichen zu hinterlegen.

Das perfekte Doppel: Bild und Text – oder umgekehrt

Wenn ein Text das Bild gleichwertig begleiten soll, können Sie ab jetzt die beiden Elemente zweispaltig nebeneinander anordnen. So sparen Sie in Ihrem Rechtstipp zugleich Platz: Dem Leser wird auf dem Bildschirm mehr Inhalt angezeigt, ohne dass er weiterscrollen muss.

Sie können das Bild auf der linken und den Text auf der rechten Seite positionieren oder umgekehrt. Wählen Sie dafür schlichtweg den entsprechenden Inhaltsblock in der Menüleiste aus.

Das perfekte Doppel: Bild und Text – oder umgekehrt

Bei Fragen rund um die neuen Bildfunktionen hilft Ihnen der Kundenservice gerne weiter.

Die Anregung stammt von Ihnen

Die neuen Bildfunktionen in den Rechtstipps waren Ihr Wunsch – den wir gerne umgesetzt haben. Vielen Dank für diesen Input. Er hilft uns dabei, die Nutzererfahrungen für Sie stetig zu optimieren.

(FPR; ZGRA)

In Ihrem Konto können Sie Rechtstipps als Anwalt publizieren, die eine enorme Reichweite haben. Eigene Veröffentlichungen unterstützen Sie dabei, neue Mandanten zu gewinnen. Indem Sie Ihr Fachwissen durch Beiträge untermauern, demonstrieren Sie Ihre juristische Spezialisierung gezielt gegenüber Ratsuchenden.

Foto(s): ©Freepik, ©anwalt.de/JAH

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