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Neue Abmahnung der Motion E-Services GmbH (Dreimaster)

  • 1 Minuten Lesezeit

Aktuell wurde mir erneut das Mandant zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Motion E-Services GmbH, ausgesprochen durch die CBH Rechtsanwälte, erteilt. Die Motion E-Services GmbH lässt mit Schreiben vom 09.02.2022 wegen Urheberrechtsverletzungen an einer Produktfotografie abmahnen.

Im Rahmen einer ebay- Kleinanzeige soll ein Produktfoto einer Jacke der Marke Dreimaster ohne Zustimmung der Rechteinhaberin, der Motion E-Services GmbH verwendet worden sein.

Was wird gefordert:

Unterlassungserklärung

  • Strafbewehrtes Versprechen die unerlaubte Verwendung des Produktbildes nicht zu wiederholen

Verpflichtungserklärung

  • Abmahnkosten 159,94 EUR
  • Auskunft über Art, Umfang und Dauer der Veröffentlichung

Die Abmahnung erscheint auf den ersten Blick relativ harmlos. Jedoch sind die Abmahnkoszen nicht die einzigen Kosten, die gefordert werden. In der Vergangenheit hat die Gegenseite einen zusätzlichen Lizenzschadensersatz gefordert. Pro Bild werden zwichen 500-600,00€ Lizenzgebühr berechnet.

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DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Der Abmahner ist durch fachkundige Anwälte vertreten. Mit meiner Hilfe schaffen Sie Waffengleichheit!

Verhaltensregeln:

  • Keine vorschnellen Aktionen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Fachanwalt kontaktieren

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Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Sie können Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de senden. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung zurück.


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