Neue Abmahnung von Sky, ausgesprochen durch die Kanzlei JBB

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

In der Vergangenheit haben wir bereits zahlreiche Mandanten vertreten, die zuvor eine urheberrechtliche Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, ausgesprochen durch die Kanzlei JBB, erhalten hatten. Aktuell verteidigen wir erneut einen Mandanten, der eine solche Abmahnung erhalten hatte. Unser Mandant ist Inhaber einer Betriebstätte und war zuvor auch Abonnent eines gewerblichen Sky-Abos.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ohne Vorliegen eines gewerblichen Sky-Abonnements in seiner Betriebstätte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben. Dies sei ohne Bestehen eines solchen Abo-Vertrages nicht zulässig und stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.

Forderungen

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Lizenzschadensersatz in Höhe von 7.158,00 €

Vergleichsvorschlag

Die JBB Anwälte übermitteln ein Vergleichsvorschlag: Gegen Zahlung von 4.456,60 € sowie nach Abgabe der Unterlassungserklärung sei die Angelegenheit erledigt.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht, hängt wie immer von Einzelfall ab. Daher sollte, bevor irgendeine Reaktion erfolgt, eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Wir haben in der Vergangenheit bereits bundesweit bereits zahlreiche Gaststättenbetreiber, Gastronomieeinrichtungen, Sportstätten, Barinhaber sowie Vereinsheime vertreten. Wir haben im Bereich von Sky-Abmahnungen entsprechende Erfahrungen und stehen auch Ihnen kompetent zur Seite.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema