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Neue Berechtigungsanfrage Borussia Dortmund BVB (BVB Merchandising GmbH)

  • 1 Minuten Lesezeit

Wir vertreten derzeit einen weiteren Mandanten gegen eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München im Auftrag der BVB Merchandising GmbH vom 14.08.2020.

Auch in diesem Schreiben wird die Berechtigung zur Nutzung der geschützen Marken “BVB“, “Borussia Dortmund“ und dem bekannten Vereinslogo “BVB 09“ überprüft. Unser Mandant soll erklären, inwieweit er sich berechtigt fühlt die Marken zur Bewerbung von Aufkleber über die Handelsplattform eBay zu verwenden.

Grundsätzlich dürfen nur die von der Markenrechtsinhaberin selbst in den Verkehr gebrachten Produkte mit der jeweiligen geschützten Marke versehen oder beworben werden. Ohne Vorliegen eines Lizenzvertrages oder anderweitige Zustimmung der Markenrechtsinhaberin kann die Verwendung einer geschützten Marke eine Markenrechtsverletzung darstellen.

Wie verhalte ich mich am besten?

Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur Gegenseite auf.

Antworten Sie nicht vorschnell auf das Schreiben. Häufig sind Berechtigungsanfragen nur die Vorstufe einer ABMAHNUNG. Eine solche Abmahnung ist mit erheblichen Kosten verbunden.

Sofern sich der Vorwurf bestätigen sollte und tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, kann die Angelegenheit durch schnelles Handeln noch kostengünstig erledigt werden.

Lassen Sie ihren Fall anwaltlich prüfen!

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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