Neue Regeln im Autoverkehr 2011

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FÜHRERSCHEIN AB 17: Er erlaubt jungen Menschen, sich ab ihrem 17. Geburtstag ans Steuer zu setzen, wenn ein Erwachsener dabei ist. Dieser muss allerdings auch seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen und darf höchstens drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei haben. Wenn ein Fahrer unter 18 ohne Begleitung angetroffen wird, verliert er die Fahrerlaubnis. Vor Neuerteilung ist ein Aufbauseminar vorgeschrieben.

BIOSPRIT: Eine neue Sorte mit zehn Prozent Ethanol-Beimischung ist ab 1. Januar an den Zapfsäulen erhältlich. 90 Prozent aller Fahrzeuge können den Biosprit mit der Kennzeichnung „Super E10" tanken. Das neue Gemisch soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Für alte Autos, deren Motoren den hohen Biosprit-Anteil nicht vertragen, muss bis 2013 weiterhin auch Treibstoff mit einem Ethanol-Anteil von fünf Prozent angeboten werden. In Frankreich gibt es bereits zahlreiche Tankstellen, die den Biosprit vertreiben. In Deutschland ist er umstritten, weil er angeblich den Motor schädigt.

WECHSELKENNZEICHEN: Ein Nummernschild für bis zu drei Kraftfahrzeuge soll es ab Mitte kommenden Jahres geben. Laut Bundesverkehrsministerium werden die erforderlichen rechtlichen Änderungen derzeit auf den Weg gebracht.

UMWELTZONEN: Weitere Städte richten nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Umweltzonen mit Fahrbeschränkungen für Luftverpester ein oder verschärfen bestehende. Zum Beispiel sperren Augsburg, Düsseldorf, Osnabrück und Wuppertal Autos mit roter Plakette aus. In Leipzig entsteht zum 1. März eine neue Zone, in die nur Autos mit grüner Plakette einfahren dürfen.

DIESEL-PARTIKELFILTER/DIESEL EURO 6: Die bislang mit 330 Euro geförderte Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern fällt zum Jahresende 2010 weg. Dafür gibt es für Diesel-Pkw, die die Euro-6-Abgasnorm erfüllen und ab dem 1. Januar 2011 erstmals zugelassen werden, einen bis Ende 2013 befristeten Steuerfreibetrag von 150 Euro.

TAGFAHRLICHT: Nach Angaben des TÜV Süd ist das Tagfahrlicht ab 7. Februar 2011 für alle neuen Typen von Neuwagen (Pkw und Transporter bis 3,5 Tonnen) verpflichtend. Für neue Nutzfahrzeuge gilt die Vorgabe ab August 2012. Damit soll die Sicherheit auf Europas Straßen erhöht werden. Die EU-Kommission schätzt, dass sich dadurch die Zahl der Toten bei Verkehrsunfällen um drei bis fünf Prozent im Jahr verringert.

RIESEN-LASTWAGEN: Sie sollen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen in einem Pilotversuch erprobt werden. Die anderen Bundesländer machen nicht mit. Angesichts des zunehmenden Güterverkehrs sehen Transportfirmen in den Lkw eine Chance zur Entlastung. Zwei der rund 40 Tonnen schweren und bis zu 25,25 Meter langen Lastwagen können die Fracht von drei herkömmlichen Lastwagen transportieren, die Kraftstoffersparnis soll bei bis zu 20 Prozent liegen.

LKW-KONTURMARKIERUNG: Die Vorschrift zur reflektierenden Konturmarkierung bei Lkw bzw. deren Anhängern und Aufliegern gilt ab 10. Juli 2011 für alle Neuzulassungen, allerdings nur solche ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (Anhänger ab 3,5 Tonnen). Die selbstklebenden Folien, die es seit Jahren in Deutschland gibt, sollen die Fahrzeuge in der Nacht besser sichtbar machen. (rp/dpa)


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