Neue Regelung für Kurzarbeiter

  • 1 Minuten Lesezeit

Um die folgende Finanzkrise für alle Betroffenen wenigstens etwas abzumildern, hat der Bundestag Mitte Februar 2009 das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilisierung in Deutschland beschlossen. Das Gesetz sieht für alle, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld vor:

Für Arbeitnehmer:

Nach dem neuen Gesetz sollen alle Arbeitnehmer, die einen Ausfall ihres Monatsentgelts von 10 % hinnehmen müssen, Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen können, ohne Rücksicht darauf, wie viele Mitarbeiter im Betrieb oder in der betreffenden Abteilung von Kurzarbeit betroffen sind.

Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber bezüglich einer Änderung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit, die zur Beschäftigungssicherung dienen soll, bleiben außer Betracht.

Für Arbeitgeber:

Hier sollen die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit hälftig erstattet werden,, ebenso wie Zuschüsse zu den Qualifizierungskosten von Mitarbeitern gezahlt werden sollen. Dies soll in Form der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit geschehen.

Auch Zeitarbeitsfirmen sollen künftig in den Genuss von Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten kommen: Nach dem Gesetz, welches in Kürze in Kraft treten soll, können in Zukunft auch Zeitarbeitsfirmen bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu gleichen Bedingungen beantragt wie alle anderen Arbeitgeber.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Amberg

Beiträge zum Thema