Neue Straßenverkehrsordnung – Was ab dem 1. April auf Sie zukommt

  • 2 Minuten Lesezeit

Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neben geschlechtsneutralen Bezeichnungen und grammatischen Feinschliffen kommen auch höhere Geldbußen und andere Verpflichtungen aus Sie zu. Dieser Überblick soll Ihnen die wichtigsten Änderungen aufzeigen.

Missachtung der Verkehrsregeln wird teuer

Wer ohne Parkschein parkte konnte, nach der jetzigen Fassung der StVO, bei einer Parkdauer von bis zu 30 Minuten mit einer Strafe von 5 Euro rechnen. Durch die Erhöhung soll die Anzahl der Falschparker reduziert werden, denn besonders in Großstädten mit überdurchschnittlich hohen Parkgebühren nahmen viele Fahrzeugführer lieber das Risiko eines Strafzettels in Kauf, als unmerklich weniger Geld für das Parkticket auszugeben.

Die Neuregelung sieht eine Erhöhung des Bußgelds auf 10 Euro für das Falschparken vor. Für jede Stunde kommen weitere 5 € hinzu, sodass sich die Parkgebühren folgendermaßen erhöhen:

Parkdauer

Parkgebühren vor dem 01.04.2013

Neuregelung 01.04.2013

bis zu 30 Min.

5 €

10 €

eine Stunde

10 €

15 €

2 Stunden

15 €

20 €

3 Stunden

20 €

25 €

länger als 3 Stunden

25 €

30 €

Auch das Parken in Verbotszonen ( z.B. Fußgängerzonen) und auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer ( bzw. „Rad Fahrende", dazu unten) wird teurer. Parken in Verbotszonen kostet künftig 25 € statt 15 €, das Abstellen des Kfz auf Radwege wird mit mindestens 20 € geahndet und steigt damit um 5 € an.

Das Fahren ohne Licht kostet ab dem 1.04. 2013 ebenfalls mit 20€.

Neue Pflichten für Autofahrer

Die Winterreifenpflicht für Autofahrer wurde konkretisiert. Statt einer winterangemessenen Bereifung dürfen bei Glatteis und Schnee nur noch Fahrzeuge mit M+S Reifen benutzt werden.

Auch wurden die Umweltzonen vielerorts ausgeweitet und verschärft. Besonders viele Änderungen gab es dabei in Baden-Württemberg. Sofern Sie keine grüne Umweltplakette besitzen, raten wir Ihnen sich über die jeweiligen Gebietsregelungen zu informieren: http://gis.uba.de/Website/umweltzonen/start.htm

Letztlich steigen die Verpflichtungen für Autofahrende bei Gefahrenzeichnen. Gefahrenzeichen sind an ihrer dreieckigen, rot umrandeten Form mit der Spitze nach oben zu erkennen. Früher reichte bei diesen Zeichen eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrers aus. Künftig aber wird zudem eine Herabsetzung der Geschwindigkeit verlangt.

Geschlechtsneutrale Bezeichnungen

Um der Gleichbehandlung von Mann und Frau gerecht zu werden, wurde die StVO angepasst und geschlechtsneutral umgeschrieben. Nun werden "Fußgänger" zu  "zu Fuß Gehende" und „Radfahrer" werden künftig als „Rad Fahrende" bezeichnet. Die Notwendigkeit dieser Anpassung wird von vielen Seiten belächelt.

Verkehrsschilder sollen reduziert werden

Zuletzt plant der Gesetzgeber eine starke Reduzierung der bestehenden Verkehrsschilder. Neue Verkehrsschilder sollen viele der alten Verkehrszeichen überflüssig machen und somit die Gesamtzahl der aufgestellten Straßenschilder reduzieren. Da die alten Verkehrsschilder jedoch noch bis zum Jahre 2022 gültig sind, werden zunächst noch mehr verschiedene Straßenschilder, nämlich die alten und die neuen Modelle, auf Deutschlands Straßen stehen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Herrle

Beiträge zum Thema