Erhöhtes Bußgeld im Straßenverkehr ab April 2020

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Seit dem 28.04.2020 muss sich Deutschland auf extreme Neuerungen und Preiserhöhungen einstellen. Deutlich schneller müssen Autofahrer ihren Führerschein abgeben. Wer das schnelle Autofahren mag, sollte ab dem 28.04.2020 über eine langsamere Fahrweise nachdenken, und das Portemonnaie schonen. Sammeln Sie statt Punkte in Flensburg, lieber Ihr Geld im Geldbeutel.

Die Regierung begründet die Neuerungen wie folgt:

"Die derzeitigen Bußgeldsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht in ausreichendem Maße geeignet, verkehrsadäquates Verhalten zur Vermeidung von Gefährdungen zu regulieren und Verletzungen der StVO sinnvoll zu ahnden."

Das ist die Übersicht der Anpassung für zu schnelles Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften:

VerstoßGeldbußePunkteFahrerlaubnisentzugVergleich zur früheren Regelung
bis 10 km/h30 €

15 €
11 – 15 km/h50 €

25 €
16 – 20 km/h70 €

35 €
21 – 25 km/h80 €11 Monat80 € + 1 Punkt
26 – 30 km/h100 €11 Monat 100 € + 1 Punkt
31 – 40 km/h160 €21 Monatbleibt
41 – 50 km/h200 €21 Monatbleibt
51 – 60 km/h280 €22 Monatebleibt
61 – 70 km/h480 €23 Monatebleibt
über 70 km/h680 €23 Monatebleibt

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, muss der Führerschein für einen Monat abgeben werden. Dieses gilt innerhalb geschlossener Ortschaften, egal ob Sie Wiederholungstäter oder Ersttäter sind. Vor der Erneuerung galt diese Regelung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h, wenn innerhalb 12 Monate zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen worden sind.

Das ist die Übersicht der Anpassung für zu schnelles Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften mit dem Pkw:

VerstoßGeldbußePunkteFahrerlaubnisentzugVergleich zur früheren Regelung
bis 10 km/h20 €

10 €
11 – 15 km/h40 €

20 €
16 – 20 km/h60 €

30 €
21 – 25 km/h70 €1
bleibt
26 – 30 km/h80 €11 Monatbleibt
31 – 40 km/h120 €11 Monatbleibt
41 – 50 km/h160 €21 Monatbleibt
51 – 60 km/h240 €21 Monatbleibt
61 – 70 km/h440 €22 Monatebleibt
über 70 km/h600 €23 Monatebleibt

Wichtig zu den neuen Fahrverboten und Führerscheinentzug.:

Des Weiteren besteht ein Fahrverbot für ein Monat außerorts bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 – 40 km/h, egal ob Wiederholungstäter oder Ersttäter. Nach dem alten Bußgeldkatalog musste man zwei Mal innerhalb eines Jahres erwischt worden sein.

Bei allen anderen Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten weiterhin noch dieselben Sanktionen und Bußgelder wie gehabt.

Weitere Neuerungen:

  • Parken auf einem Parkplatz für Elektro Autos kostet jetzt 55 €.
  • Das Parken an einer unübersichtlichen Stelle kostet jetzt 35 € (vorher waren es 15 €).
  • Das Parken in einer Feuerwehrzufahrt kostet jetzt 55 € (vorher waren es 35 €).
  • Das Parken auf einen Behindertenparkplatz kostet jetzt 55 € (vorher waren es 35 €).
  • Das Parken in zweiter Reihe mit Behinderung z. B. auf dem Radweg kostet jetzt 80 € inklusive einen Punkt (vorher waren es 25 €).
  • Das Halten in zweiter Reihe z. B. auf einem Radweg kostet jetzt 55 € (vorher waren es 15 €).
  • Eine neue Regelung (die ich sehr begrüße) ist das Verursachen von unnötigem Lärm oder Abgasbelästigung. Zum Beispiel: den Motor laufen zu lassen, um im Winter das Auto aufzuwärmen oder kurz den Kiosk zu besuchen. Dieses kostet jetzt 80 € (vorher waren es 10 €).
  • Das unzulässige Befahren einer Umweltzone kostet jetzt 100 € (vorher waren es 80 €).

Gegen einen Bußgeldbescheid und das Fahrverbot können Sie mit meiner Hilfe angehen. Insbesondere sind die Fahrverbote das schlimmste Übel, hiergegen kann jedoch im Rahmen eines Einspruchs vorgegangen werden und so diese Gefahr beseitigen. Vereinbaren Sie einen Termin mit mir und wir besprechen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs.

Ihre Rechtsanwältin

Katharina Hildebrandt


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