Neuer Bußgeldkatalog ist unwirksam – das sind die Folgen

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Knapp zwei Monate nach Inkrafttreten der neuen Bußgeldverordnung soll diese nun wegen Formfehlern außer Kraft gesetzt werden. Der neue Bußgeldkatalog verschärfte die Strafen für Autofahrer insbesondere hinsichtlich von Fahrverboten deutlich. Nach der neuen Regelung drohte der Entzug der Fahrerlaubnis innerorts bereits ab einer Überschreitung von 21 km/h und außerorts bereits ab einer Überschreitung 26 km/h. 


Verstoß bei Gesetzgebungsverfahren


Hintergrund ist, dass bei Erlass einer Verordnung angegeben werden muss, auf welcher Rechtsgrundlage der Gesetzgeber gehandelt hat. Dies ist im Fall der neuen Bußgeldverordnung gerade im Hinblick auf die Verschärfung der Fahrverbote nur unzureichend geschehen. Dadurch ist in der StVO-Novelle das sogenannte Zitiergebot aus Artikel 80 Absatz 1 Satz 3 verletzt worden. 


Auswirkungen für die Betroffenen


Verstöße werden zwar weiterhin geahndet, allerdings hat der Bund die Länder aufgefordert zunächst den alten Bußgeldkatalog anzuwenden. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Betroffener, der nach dem 28.04.2020 mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-30 km/h innerorts bzw. 26-40 km/h außerorts gemessen wurde, seinen Führerschein nicht abgeben muss. Es gelten weiterhin die Regelungen, dass ein Fahrverbot innerorts erst ab 31 km/h bzw. außerorts erst ab 41 km/h droht.



Vorgehen bei Bußgeldbescheiden mit Fahrverbot 


Falls Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Es sollte unbedingt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden. Wichtig: Hier gilt es die Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Bußgeldbescheids zu beachten. Sollte die Einspruchsfrist bereits verstrichen sein und das Fahrverbot somit rechtskräftig aber noch nicht angetreten sein, ist Vollstreckungsaufschub bei der Bußgeldstelle zu beantragen. Sollte sich der Führerschein bereits in amtlicher Verwahrung befinden, kann im Gnadenverfahren die Aufhebung der Entscheidung und Herausgabe der Fahrerlaubnis beantragt werden. 


Bei Fragen rund um das Bußgeldverfahren stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und berate Sie, um ein mögliches Fahrverbot zu vermeiden. 







Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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