Neuer Rückruf vom KBA wegen Porsche Macan. Infos und News von Diesel-Kanzlei

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat mit Verfügung vom 01.11.2022 einen neuen Rückruf angeordnet, wonach über 20.000 Porsche Macan Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen sind.

Die BA-Referenznummer lautet hierbei 011215, der Hersteller-Code der Rückrufaktion: ANB5. Die betroffenen Fahrzeuge wurden zwischen 2014 und 2018 hergestellt.

In Deutschland sollen vermutlich über 4400 Fahrzeuge betroffen sein, weltweit an die 21.000. 

Das Kraftfahrt-Bundesamt schlägt als Abhilfemaßnahme einen Software-Update vor.

Nachdem die Werkstätten die neue Software aufgespielt hätten, erfüllten nach dem KBA die Autos wieder die Vorgaben bei den Kohlendioxidemissionen. Porsche wird bei diesem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt überwacht.

Bekanntlich hatte es in der Vergangenheit mehrere Rückrufe bei Porsche gegeben, weil unzulässige Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung entfernt werden mussten. 

Der nun vom KBA angeordnete Rückruf soll hierbei allerdings Autos mit Benzinmotor von Porsche betreffen. 

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser kann aber aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei den Benzinmotoren eine Abgasmanipulation besteht. Selbst das KBA spricht insoweit von einer Konformitätsabweichung der CO2-Emissionswerte. 

Betroffen sind die Fahrzeugausführungen:

Macan I S AT, Macan I Turbo AT

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Die Tochtergesellschaft der VW AG ist selbst massiv von der Abgasmanipulation betroffen. Vor allem die 3.0 und 4.2 l Motorenfahrzeuge stecken tief in dem Abgasskandal.

Kürzlich haben weitere Landgerichte Porsche zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Mit Urteil vom 02.06.2022, Az.: 1 0 211/21, wurde beispielsweise Audi wegen eines Porsche Macan S 3.0 TDI zuSchadenersatz verurteilt. Dort haftete die Audi AG für einen von ihr entwickelten und hergestellten Motor des Typs EA897 mit der Abgasnorm Euro 6, der in einem Porsche Macan S verbaut wurde. 

Mit Urteil vom 15.02.2022, 7 U 41/21, bestätigte das OLG Schleswig zum einen die Haftung der Audi AG bei einem Porsche Cayenne S Diesel mit einem 4,2 Liter Motor.

Insoweit haftet die Audi AG als Herstellerin des Motors. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser haftet aber auch die Porsche AG selbst.

In einer Vielzahl von Porsche-Dieselfahrzeugen wurden die federführend durch die Audi AG entwickelten 3.0 Liter V6 und 4.2 Liter V8 Motoren des Typs EA897 und EA898 (Euro 5 und Euro 6) verbaut. Auch diese größeren Motoren verfügen über unzulässige Abschalteinrichtungen.

Nachdem bereits das Oberlandesgericht Schleswig in einer grundlegenden Entscheidung vom 07.08.2020, 1 U 119/19, dem Besitzer eines Porsche Cayenne S Diesel Euro 6 Recht gegeben hatte, erließ das OLG München in einem Verfahren über einen Porsche Cayenne mit der Abgasnorm Euro 5 noch aktuell am 21.10.2021, 24 U 3457/21, einen umfangreichen Beweisbeschluss.

Weiter hat auch das OLG Düsseldorf im Abgasskandal mit Urteil vom 9. Dezember 2021 entschieden, dass die Audi AG Schadenersatz bei einem Porsche Diesel leisten muss (Az.: I-6 U 23/20).

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollten geschädigte Porschefahrer sich schnellstmöglich an eine auf Dieselklagen spezialisierte Kanzlei wenden und noch dieses Jahr Schadenersatzansprüche prüfen lassen.

Denn nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser drohen berechtigte Ansprüche zum 31.12.2022 zu verjähren.

Insoweit sollten geschädigte Autobesitzer kein Risiko eingehen und Geld an Porsche verschenken.

Hierbei müssen die geschädigten Porschebesitzer nicht unbedingt ihr geliebtes Fahrzeug zurückgeben. Auch ist eine sogenannte Differenzschadensklage möglich. D. h. das Fahrzeug wird behalten und es wird der bestehende Differenzschaden eingeklagt.

Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung im Hintergrund besteht, existiert insoweit auch für die klagenden Porschebesitzer kein Kostenrisiko, so dass diese in aller Ruhe den weiteren Ausgang der Verfahren, auch beim BGH, abwarten können.

Auch nach Auffassung des Kraftfahrt Bundesamtes sind viele der mit einem 3.0 und 4,2 Liter Motor bestückten Premium-Modelle des VW-Konzerns mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bestückt worden. Daher werden bereits seit Längerem auch Fahrzeuge der Marken Porsche und Audi, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung EA898, EA896 (Gen2) oder auch EA897 verbaut sind, aufgrund verpflichtender Rückrufe des KBA in die Werkstatt gerufen.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, vertritt mit seinem Team  bundesweit über hunderte Diesel- Besitzer außergerichtlich und gerichtlich vertritt.

Die Kanzlei Eser verfügt seit fast 18 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen Dieselfahrer  werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Geschädigte konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.

Angesichts der aktuellen Rechtsklage vor den Gerichten kann längst kein Zweifel mehr daran bestehen, dass Rechtsschutzversicherungen im Kontext von Herstellerklagen umfassend deckungspflichtig sind. Die seit 2015 auf Diesel-Klagen spezialisierte Kanzlei Eser Rechtsanwälte bietet als weiteren Service auch eine kostenlose Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung an.


Foto(s): gregoire-ceas-HplR_pMiiMI-unsplash

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